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Überregional - Nürnberg

17. Mai 2017 - 17:30 Uhr

Kündigung für rauchenden Heimbewohner rechtmäßig - Gericht: Bewohner hatte gegen gültiges Rauchverbot verstoßen

(D-AH/fk) – Wer trotz Rauchverbotes in seinem Zimmer in einem Pflegeheim raucht, der gefährdet Leib und Leben der anderen Heimbewohner. Das Heim darf diesem Bewohner dann kündigen, entschied das Landgericht Münster (Az. 02 O 114/16).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, verbrachte ein Mann nach einem Hirninfarkt sein Leben einem Pflegeheim. Der starke Raucher bekam dort auch einen Betreuer zur Seite gestellt. Die Heimleitung gestattete ihm, in seinem Zimmer zu rauchen. Allerdings warf er die glimmenden Zigarettenstummel in den Papierkorb. Das führte zu einem Schwelbrand und die Heimleitung verbot ihm daraufhin, weiter in dem Zimmer zu rauchen. Daran hielt sich der Mann aber nicht und entsorgte wieder seine glühenden Zigaretten im Papierkorb. Als es wieder zu einem Brand kam hatte die Heimleitung genug und kündigte dem Mann das Zimmer. Dieser wollte das nicht akzeptieren und der Fall ging vor Gericht.

Das Landgericht Münster stellte sich nun auf die Seite des Heims. Der Mann habe eine schwerwiegende Vertragsverletzung begangen. Das stelle einen wichtigen Grund dar, um das Vertragsverhältnis fristlos zu beenden. „Schließlich hat der Mann mit seinem Verhalten Leib und Leben anderer Heimbewohner gefährdet“, erklärt Rechtsanwältin Petra Nieweg (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Auch wenn der Mann es schwer haben werde, aufgrund dieser Vorfälle schnell einen neuen Heimplatz zu finden, sei die Kündigung gerechtfertigt.

An der geistigen Zurechnungsfähigkeit des Mannes hegte das Gericht dabei keine Zweifel. Denn nur weil ein Betreuer bestellt worden ist, sei nicht von einer verminderten Aufnahmefähigkeit auszugehen.

(Presseinfo: Deutsche Anwaltshotline Nünrberg, 17.05.2017)


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