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Gesamte Regio - Berlin

8. Mai 2015 - 16:59 Uhr

Verbraucherminister Alexander Bonde: „Gentechnik-Freiheit in Europa verteidigen“

"Für ein gentechnikfreies Europa braucht es den aktiven Einsatz von Bürgerinnen und Bürgern, der Politik sowie von Verbänden und der Wissenschaft. Mit den jüngsten Zulassungen gentechnisch veränderter Futter- und Lebensmittel zum Import in die EU und mit der drohenden Zulassung von gentechnisch veränderter Sorten zum Anbau in Europa wachsen die Herausforderungen für eine gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft. Wir müssen die Gentechnik-Freiheit in Europa verteidigen. Die Konferenz des Netzwerks gentechnikfreier Regionen Europas ist eine wichtige Plattform für den Austausch darüber, wie in den verschiedenen europäischen Ländern eine Landwirtschaft ohne gentechnisch veränderte Organismen (GVO) funktioniert und abgesichert wird", sagte Verbraucherminister Alexander Bonde heute anlässlich der Konferenz der Gentechnikfreien Regionen Europas „GMO Free Europe 2015“ in Berlin. „Baden-Württemberg ist seit 2012 Mitglied im Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen. Damit setzen wir ein klares Zeichen für eine gentechnik-freie Land- und Lebensmittelwirtschaft und bringen uns aktiv in den europäischen Austausch ein“, so der Minister.

In einer Berliner Erklärung präsentierte das Europäische Netzwerk gentechnikfreier Regionen heute seine Forderungen in der aktuellen Gentechnik-Diskussion: flächendeckende Nutzung der Möglichkeit von Anbauverboten für auf EU-Ebene zugelassene gentechnisch veränderten Sorten, Unterstützung der Eiweißinitiativen für mehr pflanzliches Eiweiß aus Europa, Sicherung des europäischen Standards bei gentechnisch veränderte Organismen im Rahmen der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP, Sicherung von gentechnikfreien Lebens- und Futtermitteln, Kennzeichnung von Lebensmitteln für Wahlfreiheit sowie Vorsorgeprinzip bei der Bewertung neuer Technologien der Pflanzenzüchtung. „Baden-Württemberg teilt diese Positionen. Die Impulse der Konferenz werden wir in unsere Arbeit einfließen lassen. Baden-Württemberg wird sich auch weiterhin in Berlin und Brüssel dafür einsetzen, dass die Risikotechnologie Gentechnik auf dem Acker keinen Einzug in Europa hält“, betonte Minister Bonde abschließend.

Hintergrundinformationen:

Baden-Württemberg ist seit 2012 Mitglied im Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen Europas, dem aktuell 64 Regionen in verschiedenen Ländern Europas angehören. Informationen zum Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen Europas sowie zur aktuellen Konferenz sind unter www.gmo-free-europe.org zu finden.

Direktlink zur Berliner Erklärung: http://www.gmo-free-europe.org/fileadmin/files/gmo-free-europe/Berliner_Erklaerung.pdf.

Weitere Maßnahmen des Landes für eine gentechnikfreie Landwirtschaft:
• Landeseigene Flächen werden nur mit der Verpflichtung verpachtet, keine gentechnisch veränderten Organismen anzubauen.
• In den landwirtschaftlichen Landesanstalten, die Tierhaltung betreiben, werden ausschließlich GVO-freie Futtermittel verfüttert.
• Im Rahmen eines umfangreichen Saatgut-Monitorings bei Mais, Sojabohnen und Raps wird die Gentechnikfreiheit des Saatguts vor der Aussaat geprüft.
• Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher liefert ein in Deutschland einmaliges Ernte-Monitoring bei heimisch erzeugtem Mais, Soja, Raps und Leinsaat Hinweise auf mögliche Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Organismen.
• Die amtliche Futtermittel- und Lebensmittelüberwachung überprüft regelmäßig Rohstoffe, Futtermittel und Lebensmittel auf das Vorhandensein gentechnisch veränderter Organismen und die korrekte Kennzeichnung.
• Der Gentechnik-Erlass vom Mai 2014 soll bestimmte naturschutzfachlich besonders hochwertige Flächen vor Beeinträchtigungen durch einen Anbau gen-technisch veränderter Pflanzen schützen.
• Im Rahmen der Nutzung des Qualitätszeichens Baden-Württemberg wird bei tierischen Produkten auf eine GVO-freie Fütterung umgestellt, Teilbereiche sind jetzt schon umgestellt. Bei pflanzlichen Produkten ist eine Nutzung des Zeichens nur bei Gentechnikfreiheit möglich.

Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz, 08.05.2015)


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