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Gesamte Regio - Stuttgart

11. Mai 2015 - 18:02 Uhr

Weiterhin breite gesellschaftliche Debatte über Unerlässlichkeit von Tierversuchen gefordert - Dr. Jäger: „Grundlagenforschung ist ein gesetzlich zulässiger Zweck für Tierversuche – zugleich müssen Alternativen verstärkt gesucht werden

„Die aktuelle Diskussion über Tierversuche möchte ich zum Anlass nehmen, um das Thema Grundlagenforschung noch einmal aufzugreifen. Wer meine fachlichen Interessensgebiete und meine Lebensgeschichte kennt, wird nachvollziehen können, weshalb ich Tierversuche nicht generell ablehne. Grundlagenforschung ist zunächst einmal ein gesetzlich zulässiger Zweck für Tierversuche. Grundlagenforschung ist auch nicht per se weniger nützlich als die so genannte angewandte Forschung, selbst wenn dies manchmal behauptet wird“, sagte die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Cornelie Jäger, am Montag (11. Mai) in Stuttgart.

Bei Tierversuchen im Bereich der Grundlagenforschung sei allerdings die für die Genehmigung erforderliche Nutzenabschätzung im Rahmen der ethischen Abwägung noch schwieriger als bei anderen Forschungsbereichen, erläuterte die Landesbeauftragte für Tierschutz ihre Haltung zu Tierversuchen. „Für mich ist durchaus nachvollziehbar, dass man biologische Mechanismen und Organfunktionen zunächst grundlegend verstehen möchte, bevor man diese Kenntnisse einsetzt, um die Entstehung von Krankheiten zu begreifen und schließlich deren Therapie voranzubringen. Trotzdem halte ich es für dringend geboten, eine fachlich fundierte gesellschaftliche Debatte über die Notwendigkeit von Tierversuchen zu führen. Auch wenn unvermeidlich Emotionen im Spiel sind, plädiere ich dafür, die Diskussion über Tierversuche nicht zum Spielball von Konkurrenzkämpfen oder politischen Interessen werden zu lassen“, appellierte Jäger. Das habe schließlich nichts mit den Fragen zu tun, die das Tierschutzgesetz aufwerfe. Durch die polemischen Züge, die die Debatte in den vergangenen Wochen erneut angenommen habe, werde man weder den Tieren noch dem Forschungsinteresse gerecht, äußerte sich Jäger zutiefst besorgt. Neben der gesellschaftlichen Debatte hält die Landestierschutzbeauftragte die gleichzeitige gewissenhafte Selbstprüfung aller tierexperimentell Tätigen zur tatsächlichen oder vermeintlichen Alternativlosigkeit bestimmter Tierversuche für gebotener denn je. „Es ist unumgänglich und entspricht dem gesetzlichen Auftrag, dass Forscherinnen und Forscher stets hinterfragen, ob bestimmte Tierversuche tatsächlich notwendig sind oder ob alternative Ansätze ausreichend ausgeschöpft wurden beziehungsweise schon gangbar sind.“

(Presseinfo: Die Landesbeauftragte für Tierschutz, 11.05.2015)


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