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17. Feb 2017 - 13:34 Uhr

Landtagsabgeordneter Alexander Schoch wirbt für Teilnahme an vom Land finanzierten Fußverkehrschecks - Bewerbungsstichtag für Kommunen ist der 20. März 2017

Städte und Gemeinden können sich aktuell um Zuschüsse bewerben. Fachbüros analysieren Verbesserungsmöglichkeiten und beraten kostenlos.
„Wir möchten die Kommunen unterstützen, den öffentlichen Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger attraktiver zu gestalten. Für die Lebensqualität insbesondere von Kindern und älteren Menschen spielt das eine zentrale Rolle“, erklärt Landtagsabgeordneter Schoch.

Seit 2015 fördert das Land daher Fußverkehrs-Checks für Städte und Gemeinden. Dabei analysieren Bürger gemeinsam mit Verwaltung und Experten die aktuelle Situation, erfassen in Begehungen die Stärken und Schwächen im örtlichen Fußverkehr und erarbeiten Verbesserungsvorschläge. „Die Menschen wissen sehr gut, welche Ampelschaltung nervt, welche Übergänge für Kinder gefährlich sind und wo die Bordsteinkanten für einen Rollstuhl zu hoch sind. Fußverkehrschecks bietet die Möglichkeit, dieses Wissen zu bündeln und für die Probleme Lösungen im Gesamtpaket zu finden“, so Schoch.
Während der gesamten Dauer der Fußverkehrs-Checks werden die ausgewählten Kommunen von einem Fachbüro betreut und unterstützt. 2017 werden acht Städte und Gemeinden vom Land gefördert. Bewerben können sich sowohl Einsteiger-Kommunen, die erst mit der Fußverkehrsförderung beginnen möchten, als auch Vorreiter-Kommunen, die schon eigene Konzepte umsetzen. Bewerbungsstichtag ist der 20. März 2017.
„Gerade für die Städte und Gemeinden im Kreis Emmendingen lohnt es sich, in das Thema einzusteigen. Sichere und komfortable Wege in den Innenstädten/Ortskernen und den Wohngebieten sowie zur Arbeit und zu den Schulen laden die Menschen dazu ein, möglichst viele Wege zu Fuß zurückzulegen. Der Straßenraum wird damit wieder zum Lebensraum“, so MdL Schoch.

Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen:
https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/fussverkehrs-checks/.

(Presseinfo: Büro Alexander Schoch, 17.02.2017)


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