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11. Dec 2014 - 10:27 Uhr

E-Mails vom vermeintlichen Geschäftsführer: Landeskriminalamt warnt Firmen vor neuer Betrugsmasche

Seit kurzem kursiert eine speziell gegen Firmen gerichtete neue Betrugsmasche. Dabei nutzen die Täter gezielt die Abwesenheit der Geschäftsführung aus, um mit gefälschten E-Mail-Absenderangaben an Firmengelder zu gelangen. Mit dieser Masche versuchen die Betrüger Firmen zu täuschen, teilweise kam es bereits zu Überweisungen und Schäden von mehreren Millionen Euro.
Seit Mitte des Jahres traten die Betrüger bereits in mehreren Fällen an Mitarbeiter der Buchhaltung mittelständischer Unternehmen heran. Dazu verwendeten die Täter geringfügig geänderte E-Mail-Absenderadressen, um vorzutäuschen, dass es sich bei dem Absender der E-Mail um den Geschäftsführer der betroffenen Firma handelt. In der angeblich streng vertraulichen E-Mail werden Insiderinformationen im Zusammenhang mit einem Firmenkauf vorgegaukelt. In den gefakten E-Mails teilt der vermeintliche Geschäftsführer außerdem mit, er sei telefonisch nicht erreichbar, weil er z.B. in Besprechungen sei. Er kündigt auch einen Rechtsanwalt an, der sich für weitere Anweisungen melden wird. Der vermeintliche Rechtsanwalt meldet sich daraufhin und gibt Anweisungen, auf welche Konten Geld für den Firmenkauf zu transferieren ist. Die Täter erschleichen sich durch den fortlaufenden gefälschten Schriftverkehr das Vertrauen der Firmenmitarbeiter und haben so bereits in zwei Fällen von Unternehmen in Baden-Württemberg mehrere Millionen Euro ergaunert. In mehreren Fällen blieb diese neue Betrugsmasche im Versuchsstadium stecken. Das LKA hat die Ermittlungen nach den Tätern, der Herkunft der gefälschten E-Mail Nachrichten und den Kontoverbindungen aufgenommen.

Zum Schutz vor der Betrugsmasche rät die Polizei:
- Informieren Sie bei verdächtigen E-Mail Nachrichten Ihre Geschäftsleitung oder einen Vorgesetzten
- Überprüfen Sie verdächtige E-Mails auf die korrekte Schreibweise
- wenden Sie sich bei Ungereimtheiten und Fragen an die örtliche Polizeidienststelle

(Presseinfo: Landeskriminalamt Baden-Württemberg vom 11.12.14)


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