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Ortenaukreis - Offenburg

17. Jul 2015 - 11:32 Uhr

Windpark Kambacher Eck und Windpark Südliche Ortenau genehmigt - Landratsamt Ortenaukreis untgerstützt Energiewende

REGIOTRENDS-Archivbild
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Mit der Genehmigung von vier Windenergieanlagen am Kambacher Eck und weiteren sieben Anlagen in der Südlichen Ortenau unterstützt das Landratsamt Ortenaukreis die Energiewende.

„Mit einer Gesamtleistung von 30,25 Megawatt leisten die neu genehmigten Windenergieprojekte einen deutlichen Beitrag zum angestrebten Ziel, die Stromerzeugung aus heimischer Windkraft auszubauen“, so Dr. Nikolas Stoermer, Erster Landesbeamter des Ortenaukreises. Gemeinsam mit den ebenfalls in diesem Jahr genehmigten Windenergieanlagen auf der Hornisgrinde und an der Prechtaler Schanze (Bauabschnitt II) trage der Ortenaukreis mit dem Windpark Kambacher Eck und dem Windpark Südliche Ortenau erheblich zum Gelingen der Energiewende bei. Strom aus Windkraft verursache kaum Treibhausemissionen.

Den Bürgerwindpark zwischen „Großem Grassert“ und „Wolfstein“ hat das Landratsamt Ortenaukreis diese Woche genehmigt. Damit kann die Green City Energy AG, München, auf den Gemarkungen Ettenheim, Schuttertal und Seelbach sieben Windenergieanlagen des Typs GE 2.75-120 mit einer Nennleistung von je 2,75 Megawatt bauen und betreiben. Die Anlagen sind knapp 200 Meter hoch. Die Nabenhöhe beträgt 139 Meter, der Rotordurchmesser 120 Meter.

Bereits Mitte Juni hatte die Behörde der Ökostrom Consulting Freiburg GmbH die Genehmigung für vier Windenergieanlagen des Typs ENERCON E 115 mit einer Nennleistung von je 2,75 Megawatt am Kambacher Eck, dem Gemeindedreieck Schuttertal-Steinach-Biberach, erteilt.

„Bevor wir diese Anlagen genehmigten, waren Fachbehörden, Gemeinden und Verbände angehört worden“, erläutert Julia Morelle, Leiterin des Amtes für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht des Ortenaukreises. „Deren Stellungnahmen mündeten letztlich in eine Vielzahl von Bedingungen und Auflagen, die nunmehr Bestandteil der Genehmigungen sind. Damit sind sowohl die Bau- als auch die Betriebsphase und nicht zuletzt sogar auch die Verpflichtung zum Rückbau der Anlagen nach Ablauf der Genehmigung eindeutig geregelt“, so Morelle.

(Presseinfo: Landratsamt Ortenaukreis vom 17.7.15, 11.16 Uhr)


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