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Gesamte Regio - Schönau

16. Oct 2017 - 18:25 Uhr

Zweite Antragsfrist für Förderanträge für Biosphärengebiet Schwarzwald läuft bis 15. November - Etwa fünfzig Interessensbekundungen liegen bereits vor

Vollständige Anträge müssen bis Rücklauffrist bei der Geschäftsstelle in Schönau eingegangen sein

Wer in der ersten Runde im Förderprogramm für das Biosphärengebiet Schwarzwald im Frühjahr nicht zum Zug gekommen ist, hat dieses Jahr noch eine zweite Chance: Die nächste Tranche an Anträgen kann bis einschließlich Mittwoch, 15. November, eingereicht werden. Ansprechpartner ist die Geschäftsstelle des Biosphärengebiets Schwarzwald, Brand 24 in Schönau im Schwarzwald, heißt es in einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg, bei dem das Biosphärengebiet organisatorisch angesiedelt ist.

Grundlage für die Förderung sind die UNESCO-Kriterien für Biosphärenreservate und das eigens dafür verabschiedete Förderprogramm Biosphärengebiet Schwarzwald. Ab sofort können Projektanträge bei der Geschäftsstelle des Biosphärengebietes Schwarzwald, Brand 24 in 79667 Schönau eingereicht werden.

Die bis zum Antragsschluss fristgerecht eingegangenen Anträge werden in der Folgezeit von der Geschäftsstelle des Biosphärengebietes ausgewertet, in den Säulen diskutiert sowie dem Beirat und dem Lenkungskreis zur Abstimmung und Beschlussfassung vorgelegt. Die endgültige Zustimmung durch den Lenkungskreis ist Voraussetzung für einen Zuwendungsbescheid.

Das Förderprogramm sowie die notwendigen Antragsunterlagen können auf der Homepage des Biosphärengebiets Schwarzwald oder beim Regierungspräsidium Freiburg eingesehen und heruntergeladen werden. Sollten Fragen zu der Antragstellung, dem Förderprogramm oder den zur Beantragung vorgesehenen Projekten bestehen, steht die Geschäftsstelle des Biosphärengebietes Schwarzwald in Schönau gerne für Rückfragen und zur Beratung zur Verfügung.

In der ersten Fördertranche sind insgesamt 21 Projekte zur Förderung angemeldet worden. Von diesen sind 15 bewilligt und teilweise auch bereits in der Umsetzung, zwei Anträge wurden zwischenzeitlich von den Initiatoren zurückgezogen und vier befinden sich noch in der Prüfung, da noch Informationen oder Unterlagen gefehlt haben, die zum finalen Zuwendungsbescheid notwendig sind.

Nach jetzigem Stand wurden im ersten Jahr Mittel in Höhe von 321.000 Euro bewilligt, in der zweiten Fördertranche stehen nochmals 320.000 Euro zur Verfügung, wovon allerdings schon ein Teil durch Verpflichtungen aus der ersten Förderperiode gebunden ist. Die Entscheidung über die Anträge fällt aber erst im neuen Jahr. Wichtig ist, dass die Unterlagen vollständig bis zum Ende der Frist am Mittwoch, 15. November vorliegen.

Weitere Infos:

Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist nun auch mit einem eigenen Webauftritt präsent, der unter der Adresse www.biosphaerengebiet-schwarzwald.de im Netz zu finden ist. Anfragen per E-Mail können an Biosphaerengebiet-Schwarzwald@rpf.bwl.de gerichtet werden oder per Telefon an 07673 889 402–4370.


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