Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument im Unternehmen, um Unfälle zu verhindern und die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten bzw. zu verbessern. Sie ist in Unternehmen ab 1 Mitarbeiter Pflicht und wird mit der neuen Betriebssicherheitsverordnung, die ab 01.06.2015 in Kraft tritt, noch anspruchsvoller als bisher.
Während bisher nur etwa die Hälfte der KMU in Deutschland eine Gefährdungsbeurteilung durchführt, nutzen ca. 95 % der Großunternehmen die Gefährdungsbeurteilung als Werkzeug, um Gefährdungen zu erkennen und geeignete Maßnahmen umzusetzen.
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt den Umgang mit Arbeitsmitteln, mit der Neufassung werden die Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes konkretisiert. Die Gefährdungsbeurteilung muss nun neben Ergonomie und psychischen Belastungen zahlreiche weitere Faktoren berücksichtigen wie Gebrauchstauglichkeit, Einflüsse der Arbeitsumgebung, Arbeitsverfahren und –organisation, Ablauf, Aufgabe und Arbeitszeit:
In der Praxis muss also nicht nur der Umgang mit dem Bohrgerät beurteilt werden, sondern auch ob Bohrarbeiten an Holzbrettern oder metallischen Werkstücken durchgeführt werden, zu welcher Zeit einer Schicht dies erfolgt und ob die Tätigkeit gelegentlich oder
dauernd ausgeübt wird.
Dabei beeinflussen sich die genannten Faktoren gegenseitig, auch dies muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
Da die Gefährdungen vor Verwendung des Arbeitsmittels bzw. vor Aufnahme der Tätigkeit ermittelt werden müssen, sollten neue Arbeitsmittel vor dem Einsatz getestet werden, am Besten durch die Beschäftigten, die sie im Alltag verwenden: Testsieger werden dann
gebrauchstaugliche, ergonomische, gut handhabbare Arbeitsmittel sein.
Nachbessern ist im Vergleich dazu erheblich teurer; geeignete Arbeitsmittel tragen so zur Gesundheit und Leistungsfähigkeit bei, auch der älteren Beschäftigen. Unternehmen profitieren von gesunden und motivierten Mitarbeitern und geringeren Fehlzeiten.
Die Experten von QUMsult unterstützen Unternehmen: Bei Gefährdungsbeurteilung, Unfallanalyse und Unterweisungen sowie betrieblichem Gesundheitsmanagement.
(Presseinfo: QUMsult GbR, Freiburg, vom 28.5.15)
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Stadtkreis Freiburg - Freiburg
28. Mai 2015 - 15:07 UhrThema Arbeitssicherheit: Die Gefährdungsbeurteilung wird anspruchsvoller: Jetzt die neue Betriebssicherheitsverordnung umsetzen
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