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Überregional - Heilbronn

12. Jul 2017 - 10:20 Uhr

Geld und Verbraucher Interessenvereinigung: Bei Auslandreise mit altem Führerschein Text EU-Entscheidung mitnehmen

Viele Urlauber planen in den Sommermonaten eine Auslandsreise.

Wer dabei mit dem Auto oder Wohnmobil unterwegs ist, sollte sich auf jeden Fall mit der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes im Ausland auskennen und sich vorab informieren. Trotzdem gibt es immer wieder Ärger bei Polizeikontrollen im Ausland, wenn der alte graue oder rosafarbene Führerschein vorgezeigt wird. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e. V. (GVI) empfiehlt deshalb den Textauszug einer
EU-Entscheidung in der entsprechenden Landessprache mitzuführen.

Auf der Auslandreise mit dem Auto drohen bei Polizeikontrollen oft Probleme, wenn die alten grauen und rosafarbenen Führerscheine vorgezeigt werden. „Teilweise verhängen Polizisten sogar recht hohe Bußgelder“, warnt die Verbraucherorganisation GVI. Doch nach einer EU-Entscheidung der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die
Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Dazu zählt auch der alte graue oder rosafarbene Führerschein, zumindest noch bis zum Jahr 2033. Solange währt nämlich die Gültigkeitsfrist für den alten Führerschein.

Wer noch einen alten Führerschein hat und Probleme bei Autofahrten mit Polizeikontrollen auf der Auslandreise vermeiden will, sollte einen Textauszug der EU-Entscheidung in der Landessprache, zusammen mit den Kfz-Papieren, mit sich führen. Daneben gehören selbstverständlich die grüne Versicherungskarte und der sogenannte Europäische Unfall-
bericht mit auf die Reise, lautet die Empfehlung der Verbraucherorganisation GVI.

Die Texte der EU-Entscheidung für den alten Führerschein und den Europäischen Unfall- bericht, die in mehreren Sprachen abgefasst sind, können kostenlos bei der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. im Internet unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ unter „Kfz alter Führerschein (Auslandsreise)“, abgerufen werden.

(Medieninformation: GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI), Heilbronn, 12.07.2017)


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