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Stadtkreis Freiburg - Freiburg

9. Nov 2010 - 12:24 Uhr

Hauptverhandlungen in Strafsachen vom 15. bis 18. November

In der kommenden Woche finden folgende Hauptverhandlungen in Strafsachen statt:

1. Montag, 15.11.2010, 09:00 Uhr, Saal III, Landgerichtsgebäude, Landgericht Freiburg, 6 KLs 161 Js 16020/10 - AK 11/10 HW -: (Fortsetzung ist vorgesehen für Dienstag, 16.11.2010, 09:00 Uhr)

Es wird verhandelt gegen einen 20 Jahre alten ledigen deutschen Staatsangehörigen, der sich in dieser Sache in Untersuchungshaft befindet, wegen Vergewaltigung. Ihm wird zur Last gelegt, er habe versucht im Juni 2010 nach einem Besuch einer Discothek in Waldkirch die Geschädigte, die sich körperlich und auch verbal massiv zur Wehr setzte, zum Geschlechtsverkehr zu zwingen. Nachdem die Geschädigte zu bluten begonnen hatte, habe der Angeklagte von ihr abgelassen. Die Geschädigte habe sich ihren Begleiterinnen offenbart. Diese hätten den Angeklagten daran gehindert, fortzufahren.

2. Montag, 15.11.2010, 08:30 Uhr, Saal IV, Amtsgerichtsgebäude, Amtsgericht Freiburg, 34 Cs 22 Js 9837/10 - AK 1452/10 -:

Es wird verhandelt gegen einen 57 Jahre alten ledigen deutschen Staatsangehörigen wegen Sachbeschädigung u.a. Ihm wird zur Last gelegt, er habe als Insasse der JVA Freiburg im März 2010 eine Zellentoilette eines Haftraumes mit Toilettenpapier und sonstigem Unrat verstopft und hierdurch den Haftraum unter Wasser gesetzt. Nachdem er in eine andere Zelle verlegt worden sei, habe er dort an beiden Betten die elektrischen Teile zur mechanischen Verstellung der Roste weggerissen. Hierdurch sei ein Schaden über 4.000,-- Euro entstanden. Im Juni 2010 habe er zwei Vollzugsbeamte beleidigt. Im selben Monat habe er anlässlich eines mehrtätigen Arrestes die Toilette im Arrestraum verstopft. Die Instandsetzungsarbeiten seien mit über 1.200,-- Euro der JVA Freiburg in Rechnung gestellt worden.

3. Dienstag, 16.11.2010, 09:00 Uhr, Saal IV, Landgerichtsgebäude, Landgericht Freiburg, 2 KLs 610 Js 14948/03 - AK 14/06 -:
(Fortsetzung ist vorgesehen für Donnerstag, 18.11., Montag, 22.11., Mittwoch, 24.11., Freitag, 03.12., Dienstag, 07.12., Mittwoch, 08.12., Freitag, 10.12., Dienstag, 14.12., Mittwoch, 15.12., Freitag, 17.12.2010, Dienstag, 11.01., Mittwoch, 12.01., Freitag 14.01., Dienstag, 18.01., Mittwoch, 19.01., Montag, 24.01., Dienstag, 25.01., Mittwoch, 26.01. und Montag, 31.01.2011, jeweils 09:00 Uhr)

Es wird verhandelt gegen drei Angeklagte im Alter zwischen 61 und 34 Jahren sowie einem 58 Jahre alten geschiedenen Verwaltungsbeamten wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz u.a. Den drei zuerst genannten Angeklagten wird vorgeworfen, sie hätten im Zusammenwirken mit dem beim Ausländeramt der Stadt Freiburg als Verwaltungsbeamten tätigen vierten Angeklagten ausländischen Künstlern, insbesondere aus dem ehemaligen Jugoslawien, unter Umgehung der gesetzlichen Voraussetzungen eine jeweils ein- bis zweijährige Aufenthaltserlaubnis der Stadt Freiburg verschafft, die diesen Auftritte in der gesamten Bundesrepublik und in Österreich ermöglicht hätte, ohne dass sie Visen oder jeweils an den Auftritt angepasste Aufenthaltsgenehmigungen beantragen mussten. Dazu sollen die Künstler jeweils unter zwei Adressen, wo zwei Angeklagte eine Gaststätte betrieben haben und gleichzeitig der Sitz einer Künstleragentur gewesen sein soll, und wo sich jeweils eine von den Angeklagten genutzte Wohnung befunden habe, mit Hilfe einer Angeklagten polizeilich angemeldet worden sein. Durch die polizeiliche Anmeldung unter dieser Anschrift, unter der die angemeldeten Künstler tatsächlich nie gewohnt hätten, sei die Zuständigkeit des Ausländeramts der Stadt Freiburg begründet worden. Der dort ausschließlich für Aufenthaltsgestattungen von Künstlern zuständige angeklagte Verwaltungsbeamte, soll dann nach Vorlage eines mit einem Angeklagten geschlossenen, auf ein bis zwei Jahre befristeten Scheinarbeitsvertrages ohne die vorgeschriebene Abstimmung mit den Arbeitsbehörden entsprechende Aufenthaltsgestattungen erteilt haben. Die gegen den Verwaltungsbeamten erhobene Anklage geht davon aus, dass 29 Personen in 51 Fällen eingeschleust worden seien. Außerdem sollen nach dieser Anklage dem Angeklagten drei Reisen - in den Jahren 2002, 2003 und 2004 - finanziert worden sein. In einem weiteren Komplex wird dem Verwaltungsbeamten vorgeworfen, er habe einem gesondert verfolgten Beschuldigten, der eine Künstleragentur mit Sitz in Freiburg und später in Berlin betrieben habe, zugesagt, russischen und ukrainischen Künstlern langfristige Aufenthaltstitel zu erteilen. Auch hier soll der gesondert verfolgte Beschuldigte die polizeiliche Meldung der Künstler unter seiner Wohn- und Geschäftsadresse veranlasst haben, um die Zuständigkeit des Ausländeramts der Stadt Freiburg und damit des angeklagten Verwaltungsbeamten zu begründen, obwohl die Künstler dort niemals gewohnt hätten. Allein für die Vermittlung der aufenthaltsrechtlichen Erleichterungen hätten die Künstler 400,-- Euro an den gesondert verfolgten Inhaber der Agentur bezahlt. Obwohl die materiell- und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen nicht vorgelegen hätten, soll der angeklagte Verwaltungsbeamte den Künstlern zwischen Februar 2001 und April 2005 längerfristige Aufenthaltserlaubnisse erteilt haben. Insgesamt geht die Anklage von 42 Aufenthaltsgestattungen an 25 Künstler aus. Als Gegenleistung und zur Motivation für künftige Mitwirkungen sollen dem Angeklagten wiederholt Geschenke wie eine Digitalkamera gemacht worden sein, ferner seien mehrere Reisen finanziert und er zu einer Veranstaltung eingeladen worden sein.


4. Dienstag, 16.11.2010, 09:15 Uhr, Saal VIII, Amtsgerichtsgebäude, Amtsgericht Freiburg, 19 Ls 111 Js 19441/10 - AK 148/10 - E + HW -:

Es wird verhandelt gegen vier Angeklagte im Alter zwischen 25 und 20 Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. Einem Angeklagten wird zur Last gelegt, er sei zusammen mit anderen gesondert verfolgten Beschuldigten im April 2010 auf ein umzäuntes Gelände eines Kindergartens und einer Grundschule in Freiburg eingedrungen und habe dort erhebliche Verwüstungen verursacht.
Allen Angeklagten wird zur Last gelegt, sie seien im Juli 2010 in die Wohnung der Geschädigten in Freiburg eingedrungen, nachdem sie die Wohnungstüre gewaltsam geöffnet hatten. Während zwei dort befindliche Personen mit körperlicher Gewalt davon abgehalten wurden, die Polizei zu Hilfe zu rufen, seien drei der Angeklagten in das Schlafzimmer der Geschädigten eingedrungen, indem sie die Türe eintraten. Danach sei der Freund der Geschädigten mit einem Teleskopschlagstock, einem Messer und einer Glasflasche geschlagen und gestochen worden, so dass er eine Risswunde über dem Auge sowie eine Kopfplatzwunde davontrug. Nachdem er zu Boden gegangen war, sei er getreten und geschlagen worden. Die Verletzungen hätten seinen stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus zur Folge gehabt.
Darüber hinaus wird einem Angeklagten zur Last gelegt, in mindestens 32 Fällen Marihuana gekauft zu haben.

5. Dienstag, 16.11.2010, 09:45 Uhr, Saal VII, Amtsgerichtsgebäude, Amtsgericht Freiburg, 18 Ds 111 Js 22923/10 - AK 377/10 HW -:

Es wird verhandelt gegen einen 19 Jahre alten ledigen Auszubildenden deutscher Staatsangehörigkeit wegen Diebstahls. Der Angeklagte habe sich im August 2010 mit dem ihm von seiner Großmutter überlassenen Schlüssel in die von dieser und seiner Tante bewohnte Wohnung in Freiburg begeben und dort aus dem Schlafzimmer und dem Arbeitszimmer seiner Tante jeweils einen Tresor, in dem Sparbücher, Impfausweise und Bargeld aufbewahrt wurden, entwendet. Außer Hauses sei es ihm gelungen, den mit Bargeld gefüllten Tresor aufzubrechen und das Bargeld in Höhe von 450,-- Euro zu entnehmen und anschließend zu verbrauchen. Diesen Tresor habe er in einen Bach geworfen; den anderen Tresor habe er nicht aufbrechen können und ihn daher in einem Gebüsch neben einem Spielplatz eines Kindergartens in Freiburg zurück gelassen.

6. Mittwoch, 17.11.2010, 09:00 Uhr, Saal IV, Amtsgerichtsgebäude, Amtsgericht Freiburg, 21 Ls 640 Js 28176/09 - AK 43/10 -:

Es wird verhandelt gegen einen 25 Jahre alten ledigen deutschen Staatsangehörigen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz u.a. Ihm wird zur Last gelegt, er habe im Sommer 2009 in Titisee und Eisenbach Haschisch, Marihuana und Amphetamin gekauft und damit Handel getrieben. Unter anderem habe er das Rauschgift einem noch unter 18 Jahre alten Aufkäufer überlassen.
Nachdem der Angeklagte erfahren habe, dass ein gesondert verfolgter Beschuldigter anlässlich einer Vernehmung beim Polizeirevier Titisee-Neustadt umfangreiche Angaben zu dessen Rauschgiftgeschäften gemacht habe, habe der Angeklagte in der Folgezeit vielfältige Aktivitäten unternommen mit dem Ziel, diesen zur Rücknahme seiner Aussage zu bewegen. Diese Aktivitäten seien letztlich erfolglos geblieben. So habe der Angeklagte u.a. unter Vorhalt einer Pistole damit gedroht, dem Geschädigten eine Kugel in den Kopf zu jagen. Ferner soll er ihn gestoßen und geschlagen haben.

7. Mittwoch, 17.11.2010, 13.30 Uhr, Saal V, Amtsgerichtsgebäude, Amtsgericht Freiburg, 30 Ds 430 Js 18674/09 - AK 320/10 -:

Es wird verhandelt gegen einen 45 Jahre alten geschiedenen deutschen Staatsangehörigen wegen Bankrottes u.a. Der Angeklagte sei von Juni 2005 bis Juni 2007 Geschäftsführer einer Firma mit Sitz in Freiburg gewesen, deren Sitz später nach Hanau verlegt worden sei. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe nach dem Eintritt der Überschuldung im Juli 2005 64 strafbare Bankrotthandlungen begangen, indem er in der Zeit zwischen Juli 2005 und April 2007 von dem Geschäftskonto der Firma bei einem Bankhaus in Freiburg einen Betrag von insgesamt 85.750,-- Euro in bar abgehoben habe, um das Geld jeweils für seine privaten Zwecke zu verwenden.

8. Mittwoch, 17.11.2010, 13:30 Uhr, Saal VI, Amtsgerichtsgebäude, Amtsgericht Freiburg, 23 Cs 210 Js 14736/09 - AK 2322/09 -:

Es wird verhandelt gegen einen 52 Jahre alten ledigen deutschen Staatsangehörigen wegen Nötigung. Aus dem früheren Verkauf einer Maschine habe der Angeklagte noch eine Restforderung in Höhe von 1.500,-- Euro an den Geschädigten gehabt. Um ihn zur Zahlung zu bewegen, habe er ihn unter einem Vorwand im April 2009 auf ein abgelegenes Gelände in Freiburg gelockt. Dort habe er den Geschädigten verbal eingeschüchtert und dessen Wegfahrt dadurch verhindert, dass er diesem den Fahrzeugschlüssel abnahm. Ebenfalls nahm er das Handy des Geschädigten an sich. Im Handschuhfach des Autos des Geschädigten habe er 300,-- Euro gefunden und diese als „Anzahlung“ auf dessen noch offene Schulden entnommen. Nach einer Stunde sei der Angeklagte wieder aufgetaucht in der Hoffnung, das restliche Geld vom Geschädigten in Empfang nehmen zu können. Entgegen seiner Erwartung habe sich jedoch eine Polizeistreife vor Ort befunden mit der Folge, dass der Angeklagte die zuvor weggenommenen Gegenstände wieder zurück gab.

9. Donnerstag, 18.11.2011, 11:00 Uhr, Saal III, Amtsgerichtsgebäude, Amtsgericht Freiburg, 32 Cs 450 Js 5877/10 - AK 1814/10 -:

Es wird verhandelt gegen einen 27 Jahre alten ledigen deutschen Staatsangehörigen wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz u.a. Im November 2009 habe in Freiburg eine nicht angemeldete öffentliche Versammlung stattgefunden, an der mehrere 100 Personen teilgenommen haben. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe als Teilnehmer dieser Demonstration eine schwarze Kapuze, eine schwarze Kappe und zusätzlich vor dem Gesicht ein buntes Tuch getragen, um seine Identifizierung unmöglich zu machen. Ferner habe er der polizeilichen Aufforderung, zur Feststellung seiner Personalien mitzukommen, keine Folge geleistet, sondern sich seinem Verbringen dadurch widersetzt, dass er sich in einer Personenkette untergehakt hielt und aktiv gegen den Zugriff der Beamten zog. In der Folgezeit habe er sich gegen die Beamten gestemmt und versucht, sich ihrem Griff zu entziehen.

(Presseinfo: Staatsanwaltschaft Freiburg i.Br. vom 09.11.2010)


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