Seit dem Wochenende müssen sich alle Personen mit Krankheitsverdacht (Personen, die einen PCR-Test ausstehen haben oder ein solcher angeordnet wurde), alle Personen, die mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert sind, sowie deren enge Kontaktpersonen wie Haushaltsangehörige und ohne weitere Anordnung der Behörden selbstständig in Quarantäne begeben.
Dies ist vor allem erforderlich, um in Verdachtsfällen frühzeitig zu einer Isolierung zu kommen, ohne dass hierfür die Analyse im Labor, die amtliche Meldung und Verarbeitung dieser Meldung abgewartet werden müssen. Hier gab es in der Vergangenheit Defizite, in denen Personen trotz des bekannten Verdachtes andere Personen angesteckt haben, auch an Arbeitsstätten. Erster Ansprechpartner aus medizinscher Sicht ist in diesen Fällen weiter der Hausarzt.
Die Erfahrung hat zudem gezeigt, dass sich Haushaltsangehörige regelmäßig auch infizieren, zumal die Absonderung in den meisten Fällen im jeweiligen Haushalt stattfindet. Diese müssen sich daher bei einem positiven Test im Haushalt ebenfalls isolieren.
Weitere, enge Kontaktpersonen müssen sich nach Kontaktaufnahme durch die Behörde in Absonderung begeben. Da sich Personen in diesen Fällen künftig eigenständig in Quarantäne begeben müssen, erhalten die Betroffenen in diesem Fall statt der bisherigen Anordnung eine Bescheinigung des jeweils zuständigen Ordnungsamts für den Arbeitgeber, um gegebenenfalls Entschädigungsansprüche geltend machen zu können.
Landrätin Marion Dammann: „Die Infektionszahlen in unserem Landkreis sind weiterhin hoch. Um die Situation in den Griff zu bekommen, ist auch unser Gesundheitsamt auf das verantwortungsbewusste Handeln jedes Einzelnen angewiesen. Mit dieser Verordnung des Landes wird nun rechtlich verpflichtend, was aus epidemiologischer Sicht schon längst sinnvoll ist: Bleiben Sie zu Hause, wenn bei Ihnen ein Corona-Abstrich gemacht werden soll, bleiben Sie zu Hause, wenn eines Ihrer Familienmitglieder mit Corona infiziert ist und bleiben Sie ebenso zu Hause, wenn Sie wissen, dass Sie eine enge Kontaktperson sind. Vielleicht mag der eine oder die andere in dieser Situation denken, dass es keinen Unterschied macht, doch nochmal schnell einkaufen zu gehen oder noch den einen wichtigen Termin im Büro wahrzunehmen. Aber es macht einen Unterschied, und jeder Risikokontakt der vermieden wird, hilft diese Pandemie in den Griff zu bekommen. Darum danke ich allen, die durch ihr Verhalten mit dazu beitragen, einer weiteren Verbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken.“
Alle wichtigen Fragen zu den neuen Quarantäne-Bestimmungen werden hier beantwortet: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-quarantaene/
(Info: Landratsamt Lörrach)
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Kreis Lörrach - Lörrach
30. Nov 2020 - 17:58 UhrNeue Regelungen zur Absonderung bei Verdacht auf Covid-19 Infektion - Landrätin Marion Dammann: „Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen ist gefragt. Isolieren Sie sich bei Verdacht einer Erkrankung."
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