Die 44 Stadt- und Landkreise erhalten vom Land für das Jahr 2020 Zahlungen in Höhe von insgesamt 170 Millionen Euro als Beteiligung des Landes an den Kosten der Stadt- und Landkreise für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung. Die Beträge werden im Juni an die kreisfreien Städte und Landkreise ausgezahlt. Die Zuständigkeit für den Bereich Migration und damit auch für die Aufnahme Geflüchteter im Land mit Beginn der neuen Legislaturperiode auf das (neue) Ministerium der Justiz und für Migration übergegangen.
Alexander Schoch: „Das Land unterstützt Stadt und Landkreise bei den Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Personen in der Anschlussunterbringung nach Kräften. Die erhebliche finanzielle Beteiligung des Landes ist ausdrücklich auch ein Zeichen der Wertschätzung für die engagierte Arbeit vor Ort. Nach der vorläufigen Unterbringung werden Geflüchtete von den Gemeinden untergebracht. Sofern und soweit Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch gewährt werden, werden diese von den Kommunen getragen. Der Bund ist an diesen Kosten beteiligt. Uns ist eine faire und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Kommunen wichtig. Wir haben daher bereits in den Jahren 2018/2019 jeweils 134 Millionen Euro freiwillig an die Kommunen für diese Aufgabe geleistet.
Diese Summe haben wir nun auf jeweils 170 Millionen Euro für die Jahre 2020 und 2021 erhöht. Dies war das Ergebnis eines Maßnahmenpakets der Gemeinsamen Finanzkommission mit einem Volumen von mehreren Milliarden Euro, welches das Land weiter voranbringen wird. Eine solide Haushaltspolitik hat dies ermöglicht!
Die Kommunen erhalten nun für ihre besonderen Leistungen und das Engagement vor Ort bei der Aufnahme und Unterbringung geflüchteter Menschen, für das Jahr 2020 170 Millionen Euro. Damit stehen wir zu unserem Wort: Das Land lässt die Kommunen mit ihren vielfältigen Herausforderungen nicht alleine. Wir sorgen gemeinsam dafür, dass Baden-Württemberg ein starkes, buntes und zukunftsfähiges Land bleibt.“, so der Abgeordnete.
(Presseinfo: Büro Alexander Schoch, 10.06.2021)
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Kreis Emmendingen - Landkreis Emmendingen
10. Jun 2021 - 15:52 UhrGrünen-Landtagsabgeordneter Schoch: „Landkreis Emmendingen erhält für wichtige und unerlässliche Arbeit 560.000 Euro.“ - Land unterstützt Städte und Landkreise bei Kosten nach Asylbewerberleistungsgesetz für Personen in Anschlussunterbringung
Grünen-Landtagsabgeordneter Alexander Schoch (Bild): „Landkreis Emmendingen erhält für wichtige und unerlässliche Arbeit 560.000 Euro.“
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