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Kreis Lörrach - Landkreis Lörrach

14. Sep 2022 - 16:38 Uhr

Grünen-Landtagsabgeordneter Frey: Land stellt Gemeinden große Summe zum Bau von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge bereit - Bewerbungen für Landeszuschüsse ab 15. September möglich

Grünen-Landtagsabgeordneter Josha Frey (Bild): Land stellt Gemeinden große Summe zum Bau von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge bereit.
Grünen-Landtagsabgeordneter Josha Frey (Bild): Land stellt Gemeinden große Summe zum Bau von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge bereit.

Das Land stellt einen hohen zweistelligen Millionenbetrag für die Kommunen bereit, um sie beim Bau von Unterkünften für Flüchtlinge finanziell zu unterstützen. Grünen-Abgeordneter Josha Frey freut sich darüber, dass das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen ein entsprechendes Förderprogramm zur Errichtung von neuen Wohnungen zur Anschlussunterbringung auf den Weg gebracht hat. Davon können auch die Städte und Gemeinden im Landkreis Lörrach profitieren: Ab 15. September können sie sich bei der L-Bank um die Landeszuschüsse bewerben.

„Städte, Gemeinden und Landkreise können sich bei der Aufnahme von Flüchtlingen auf die Unterstützung des Landes verlassen. Ein Zuschuss in Höhe von 80 Millionen Euro wird bereitgestellt. Dadurch können zahlreiche neue Häuser, Wohnungen oder Modulbauten errichtet oder saniert werden, um für die zahlreichen betroffenen Menschen ein Dach über dem Kopf zu bieten. Denn wir wissen: Vor Ort wird Wohnraum immer knapper – die Lösung schafft nun die Grundlage für neue Unterbringungsmöglichkeiten landesweit“, sagt der Lörracher Abgeordnete.

Die Förderung beträgt 1.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Falls das Gebäude aus vorgefertigten modularen Bauteilen zusammengesetzt wird, liegt der Zuschuss bei 825 Euro. Das Geld fließt auch dann, wenn Kommunen neuen Wohnraum erwerben oder durch Baumaßnahmen an bereits bestehenden Gebäuden neue Wohnungen entstehen.

„Wichtig ist mir, dass das Förderprogramm eine hohe Verlässlichkeit und Verbindlichkeit bietet“, erläutert Josha Frey. Und weiter: „So ist eine zehnjährige Zweckbindungsfrist und eine zwanzigjährige Haltedauer vorgesehen, um für geflüchtete Menschen Wohnungen, Häuser und Systembau zur dauerhaften Nutzung auch über die nächsten Jahre zu gewährleisten.“

(Presseinfo: Wahlkreisbüro Josha Frey, 14.09.2022)


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