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Kreis Lörrach - Lörrach

10. Mai 2021 - 15:27 Uhr

Archäologische Voruntersuchungen auf dem Bühl in Lörrach - Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens „Bühl III“ liegt in archäologischer Verdachtsfläche


Der Bühl gilt als siedlungsgünstiges Areal, das in der frühen Besiedlungsphase vermutlich ein- oder mehrmals besiedelt wurde. Da hier mit weiteren Funden gerechnet wird, hat das Landesamt für Denkmalpflege (LfD) die archäologische Verdachtsfläche erweitert. Diese umfasst jetzt den landwirtschaftlichen Außenbereich zwischen dem besiedelten Gebiet auf dem Bühl und der südlich liegenden „Villa Rustica“ (Römischer Gutshof).

Um Planungssicherheit zu gewährleisten und spätere Bauverzögerungen zu vermeiden, wird im Vorfeld der Erschließung und Bebauung zum Bebauungsplan „Bühl III“ eine archäologische Voruntersuchung (Sondierung) durch das Landesamt für Denkmalpflege (LfD) im Regierungspräsidium Stuttgart durchgeführt.

Zweck der Sondierung ist festzustellen, ob beziehungsweise in welchem Umfang Denkmale vorhanden sind. Ab dem 17. Mai 2021 wird das Team „Projekt flexible Prospektion“ (PfP) für die Dauer von fünf bis sechs Wochen die Sondierung durchführen.

Beim Aufbaggern der Sondierungsschnitte wird der Oberboden abgezogen und seitlich neben dem Sondierungsschnitt gelagert. Danach wird der Unterboden abgetragen, um mögliche darunterliegende archäologische Befunde sichtbar zu machen. Der Unterboden wird gesondert vom Oberboden gelagert.
Nach der Dokumentation der archäologischen Befunde und deren Kartierung werden die Sondierungsschnitte wieder verfüllt, zunächst der Unterboden, dann der Oberboden. Danach werden bis zum Beginn der Baumaßnahmen die befundfreien Flächen, der ehemaligen Bewirtschaftungsform zurückgeführt.
Sämtliche archäologische Befunde werden dokumentiert, kartiert und in einem Abschlussbericht zusammengestellt.

Parallel zur archäologischen Voruntersuchung bearbeitet das Büro Mahl Gebhardt Konzepte, München, für das Gebiet „Bühl III“ den städtebaulichen Entwurf, der Grundlage für die Erstellung des Bebauungsplans ist.

Auf Teilen der heutigen landwirtschaftlich genutzten Fläche wird ein neues Quartier in Anschluss an das bestehende Wohngebiet entstehen, entsprechend der dargestellten Wohnbauflächen im wirksamen Flächennutzungsplan. Mit der Ausweisung des Baugebiets „Bühl III“ fügt sich dieses in den Bestand ein und rundet den bebauten Bereich zum landwirtschaftlichen Außenbereich ab.

Weiterführende Informationen zur Arbeit des Landesamtes für Denkmalpflege sind hier zusammengestellt:
https://www.denkmalpflege-bw.de/denkmale/projekte/archaeologische-denkmalpflege/pilotprojekt-flexible-prospektionen/.


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