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Schwarzwald-Baar-Kreis - Villingen-Schwenningen

10. Mai 2021 - 15:47 Uhr

Testergebnis in Villingen-Schwenningen ab sofort digital - Freiwilliges Angebot kann von allen symptomlosen Personen ein Mal wöchentlich in Anspruch genommen werden


In den städtischen Schnelltestcentern VS können Bürgerinnen und Bürger kostenlos einen SARS-CoV-2 Antigenschnelltest durchführen lassen. Das freiwillige Angebot kann von allen symptomlosen Personen 1x wöchentlich in Anspruch genommen werden.

Termine können online über www.villingen-schwenningen.de/schnelltest gebucht werden. Ab sofort kann das Testergebnis nun auch elektronisch übermittelt werden, so entfällt die Wartezeit nach dem Abstrich. Bürgerinnen und Bürger erhalten an der Anmeldestation vor Ort einen persönlichen QR-Code (in Papierform). Nach der Testung entfällt die 15-minütige Wartezeit im Theater am Ring oder im Carl-Haag-Saal. Das Testergebnis kann jeder selbst nach circa 15 Minuten auf seinem Smartphone durch Scannen des QR-Codes abrufen. Und nutzen, wenn er dies wünscht: Zum Beispiel Frisöre oder andere Betriebe können den QR-Code ihrer Kunden abscannen und erhalten dann das Testergebnis (Gültigkeit 24 Stunden) angezeigt.

Personen ohne Smartphone erhalten weiterhin das Testergebnis in Papierform nach etwa 15-minütiger Wartezeit im jeweiligen Testcenter.

Eine Onlineanmeldung ist grundsätzlich nicht zwingend notwendig, verkürzt jedoch die Wartezeit vor Ort und wird daher empfohlen.

In Villingen befindet sich das Schnelltest Center im Theater am Ring (Romäusring 1) und in Schwenningen im Karl-Haag-Saal (In den Muslen 2; nicht Eingang Stadtbibliothek, sondern an der anderen Gebäudeseite gegenüber Modehaus Zinser). Montag bis Freitag sind die Öffnungszeiten von 10 bis 13 Uhr und von 16 bis 19 Uhr, an Samstagen von 9 bis 15 Uhr.

Es muss ein Ausweisdokument vorgelegt werden, um einen Test durchführen zu lassen. Bei Personen unter 18 Jahren wird zusätzlich eine formlose, schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benötigt.

Die Stadt Villingen-Schwenningen ist dazu verpflichtet, jedes positive Ergebnis dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Das elektronische Testergebnis über den QR-Code wird automatisch an das Gesundheitsamt übermittelt.

Personen mit Symptomen einer Corona-Erkrankung sowie Kontaktpersonen eines Infizierten sollen den Abstrich unbedingt bei einem Arzt durchführen lassen.

(Presseinfo: Stadt Villingen-Schwenningen, 10.05.2021)


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