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Stadtkreis Freiburg - Freiburg

1. Jun 2021 - 17:28 Uhr

Etappensieg für das Theater Freiburg - Das Sozialgericht Freiburg gab in erster Instanz dem Theater Freiburg im Falle der Auseinandersetzung mit der Deutschen Rentenversicherung Bund Recht

Theater Freiburg
Theater Freiburg

Das Sozialgericht Freiburg gab in erster Instanz dem Theater Freiburg im Falle der Auseinandersetzung mit der Deutschen Rentenversicherung Bund Recht. (Urteil vom 25. Februar 2021, S 11 R 3558/16).

Die Entscheidung ist über das Theater Freiburg hinaus für die Bühnen im ganzen Land von Bedeutung. Auch verwandte Bereiche der Kulturbranche wenden die Praxis der tageweisen Versicherung von Gästen an.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hatte unter anderem die seitens des Theaters vorgenommene tageweise Versicherung von Gästen bemängelt. Die Deutsche Rentenversicherung Bund vertrat die Auffassung, dass die Sozialversicherungsbeiträge vom ersten Tag der Probe bis zum Tag der letzten Aufführung durchgängig gezahlt werden müssen. Das Theater hatte hingegen die Gäste während der Probephasen durchgängig, nach der Premiere aber nur noch an den jeweiligen Spieltagen tageweise sozialversichert. Die Deutsche Rentenversicherung Bund vertrat die Auffassung, dass diese Praxis fehlerhaft sei und forderte rund 400.000 € an Beiträgen nach.
Nun hat das Sozialgericht Freiburg bestätigt, dass die Vorgehensweise des Theaters rechtmäßig war und sich an die Vorgaben der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hielt. In einem vorgezogenen „Musterverfahren“ mit einer Gastkünstlerin stellte das Sozialgericht Freiburg fest, dass der angefochtene Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Bund rechtswidrig und deshalb aufzuheben sei. Die seitens der Deutschen Rentenversicherung Bund angenommene durchgehende Beschäftigung setze unter anderem voraus, dass zwischen den einzelnen Beschäftigungszeiten zumindest grundsätzlich ein Verfügungsrecht des Arbeitsgebers bestehe. Aus dem Vertrag zwischen der Gastkünstlerin und dem Theater lasse sich, so das Sozialgericht Freiburg, eine solche Verpflichtung des Gastes, sich auch in den Zwischenzeiträumen bereitzuhalten, nicht ableiten. Das Theater habe somit rechtskonform die Beiträge tageweise berechnet und abgeführt.
Das Theater Freiburg hat, bis zur Entscheidung dieses Musterverfahrens in erster Instanz die anderen Verfahren ruhend gestellt. Diese wurden nun wieder aufgerufen. Es ist damit zu rechnen, dass das Sozialgericht Freiburg in den gleichgelagerten Fällen ebenfalls in diesem Sinne entscheiden wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Deutsche Rentenversicherung Bund kann noch Berufung beim Landessozialgericht Baden-Württemberg einlegen.

(Info: Theater Freiburg)


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