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RegioTrends

Breisgau-Hochschwarzwald - Müllheim

1. Jul 2021 - 16:17 Uhr

Aktualisiertes Betriebskonzept für das Freizeit- und Familienbad Müllheim - Vorläufige Gültigkeit ab Freitag, 02.07.2021 bis zum Beginn Sommer-Schulferien in Baden-Württemberg


Freizeit- und Familienbad Müllheim
Badesaison 2021 – Öffnung ab 11.06.2021
Betriebskonzept gem. Vorgaben der CoronaVO Baden-Württemberg i.V.M. der CoronaVO Bäder und Saunen (in der jeweils gültigen Fassung) – UPDATE 28.06.2021


Begrenzung Besucherzahl Freibad / Einlassberechtigung

- Max. Aufenthalt von 800 Personen pro Zeitfenster (700 „regulär“ zzgl. 100 „Expressbuchung).
- Zwingende Online-Vorabregistrierung mit DSGVO-konformer Datenerfassung über einen externen Anbieter zur Regulierung / Kontrolle des Besucherstroms und Möglichkeit zur Nachverfolgung bei Auftreten einer CORONA-Infektion  keine Online-Bezahlfunktion!
Öffnungszeiten
- Einführung von zwei Zeitfenstern mit max. Aufenthaltsdauer von 4 Std. pro Zeitfenster pro Tag (11:00 – 15:00 Uhr; 16:00 – 20:00 Uhr).

Einlasskontrolle / Sicherheit

- Einsatz eines externen Security-Dienstes zur Übernahme der Einlasskontrolle (Vorab-Registrierungsbestätigung), Gewährleistung der Sicherheit und ggf. zur Durchsetzung der Badeordnung und der ergänzenden Corona-Regeln, Unterstützung des eigenen Badepersonals.
Abstandsregeln Liegewiese / Personen-Obergrenzen in den Beckenbereichen
- Generelle Einhaltung der AHA-Regeln.
- Schwimmerbecken: Aufenthalt von max. 100 Personen. Zur Verhinderung von „Aufschwimmen“ oder „Überholen“ erfolgt die Ausweisung von 3 Abteilungen mit jeweils 2 Bahnen für den Kreisverkehr, welche mittels Leinen abgegrenzt sind und ausschließlich im Einbahnverkehr „beschwommen“ werden dürfen. Pro Bahn dürfen sich max. 15 Personen aufhalten. Im übrigen Bereich des Schwimmerbeckens können sich darüber hinaus noch max. 10 Personen aufhalten.
- Nichtschwimmerbecken: Aufenthalt von max. 200 Personen.
- Kleinkinderbecken: Keine konkrete Personenbegrenzung, Verweis auf generelle Abstandsregelung nach CoronaVO BW.
- Räumlich getrennte Zu- und Ausstiege für die Beckenbereiche.
- Anbringung von Bodenmarkierungen zur Abstandseinhaltung im Außenbereich.

Hygiene allgemein
- Flächendeckende Ausstattung mit Desinfektionsmitteln bzw. Handwaschmöglichkeiten.
- Regelmäßige Zwischenreinigungen und Desinfektionen der Anlagen.
- Flächendeckende Einhaltung der „AHA-Regeln“ (Abstand, Hygiene; Maskenpflicht).

Sanitäranlagen / Umkleiden
- Die Umkleiden und WC-Anlagen im Hauptgebäude (Wärmehalle) bleiben geschlossen, keine Möglichkeit von Warmwasser-Duschen.
- Im Außenbereich wird ein Durchschreitebecken mit Kaltwasserdusche exklusiv zur Möglichkeit der Körperreinigung mittels Pflegeprodukten (Seife, Shampoo) ausgewiesen.
- Ausschließliche Nutzung der im Außenbereich liegenden Umkleide- und WC-Anlagen.
- Wertschränke im Hauptgebäude stehen in begrenzter Anzahl zur Verfügung.
- Haartrockner können nicht genutzt werden.

Attraktionen / Verleihungen
- Betriebsabhängige Freischaltung der Wasserrutsche und Sprunganlage nach dem Rotationsprinzip.
- Grundsätzliche Außerbetriebnahme Strömungskanal, Trampolinanlage, Beachvolleyplatz, Tischtennis, im Außenbereich ist sämtlicher Kontaktsport untersagt (z.B. Fußball).
- Verleihung von Leihbadehosen möglich.
- Liegestühle werden in begrenztem Umfang angeboten.

Kioskbetrieb
- Der Kiosk ist geöffnet, Speise- und Getränkeangebot ohne weitere Einschränkung.
- Beschränktes Angebot von Aufenthaltsmöglichkeiten (Tische, Stühle) entsprechend den örtlichen Gegebenheiten.

Müllheim, den 30.06.2021
Stadt Müllheim
Schwimmbadverwaltung

(Info: Stadt Müllheim)


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