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RegioTrends

Ortenaukreis - Offenburg

14. Sep 2021 - 09:53 Uhr

Heute schon an morgen denken – Die Vorsorgevollmacht ++ Hybridveranstaltung des Seniorenbüros Offenburg am 23. September 2021, 18.30 Uhr ++ Anmeldung erforderlich


Im Falle der Einwilligungs- und Entscheidungsunfähigkeit bei schwerwiegenden Erkrankungen kann durch eine Patientenverfügung Einfluss auf die ärztliche Behandlung genommen werden. Die Patientenverfügung enthält in der Regel eine Anweisung an Ärzte, wie in bestimmten Krankheitssituationen verfahren werden soll.

Dr. Oliver Herrmann erklärt in seinem Vortrag am Donnerstag, 23. September 2021 um 18.30 Uhr im Stadtteil- und Familienzentrum Innenstadt, Stegermattstraße 24 in Offenburg, wie eine Patientenverfügung aufgebaut sein muss und was alles zu beachten ist.

Der Vortrag findet als Hybridveranstaltung statt, d.h. Sie können persönlich zur Veranstaltung kommen oder online von zu Hause aus teilnehmen.

Zur Teilnahme ist eine vorherige Anmeldung im Seniorenbüro, Telefon 0781 82-2222 oder per Email an veranstaltungen.seniorenbuero@offenburg.de unter Angabe der eigenen Email-Adresse, Telefonnummer und der Art der Teilnahme (digital oder vor Ort) verpflichtend. Anmeldeschluss ist Montag 20.September 2021. Die Teilnehmerzahl im Stadtteil- und Familienzentrum Innenstadt ist begrenzt. Für die Online-Teilnahme erhalten Sie nach Anmeldeschluss zeitnah den Zugangslink und weitere Informationen per Email.

Der Eintritt ist frei.

Für den Vortrag im Stadtteil- und Familienzentrum Innenstadt bestehen aktuell folgende Voraussetzungen:
Es gelten die hygienerechtlichen Vorschriften AHAL (Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßig lüften). Voraussetzung für die Teilnahme ist der Nachweis über eine der "3Gs" (genesen, geimpft, getestet). Teilnehmende bringen bitte eine entsprechende Bescheinigung und ihre medizinische Maske oder FFP2-Maske mit. Diese ist beim Betreten des Gebäudes und während der gesamten Veranstaltung zu tragen. Am Eingang steht ein Desinfektionsspender bereit. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht möglich.


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