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RegioTrends

Ortenaukreis - Oberkirch

26. Nov 2021 - 16:46 Uhr

Ehrungsfeier der Stadt Oberkich auf Mai 2022 verschoben - Oberbürgermeister Matthias Braun bedauert Absage


Die traditionelle Ehrungsfeier der Stadt Oberkirch kann nicht wie geplant am 7. Dezember stattfinden. Die Ehrung erfolgreicher Sportler, langjährigen Feuerwehrkameraden und vielfachen Blutspendern der Jahre 2020 und 2021 soll im Mai 2022 nachgeholt werden. Oberbürgermeister Matthias Braun bedauert die erneute Absage. Aktuelle epidemische Lage und ungewisse Entwicklung lassen aber keine andere verantwortbare Entscheidung zu.

„Im Rahmen der Ehrungsfeier und der Sportlerehrung zeichne ich üblicherweise überdurchschnittliche Leistungen von Bürgerinnen und Bürgern aus“, berichtet Oberbürgermeister Matthias Braun. „Daher ist es natürlich sehr schade, dass ich nicht wie gewohnt in der Vorweihnachtszeit dieses besondere Engagement auszeichnen und würdigen kann. Aber in der aktuellen Situation ist eine andere Entscheidung nicht möglich“, wird das Stadtoberhaupt in einer Pressemitteilung der Großen Kreisstadt zitiert.

Corona führt zu Absage von Veranstaltungen:
Ursprünglich war für kommenden Donnerstag der beliebte Nikolaus-Markt vorgesehen. Der traditionelle Krämermarkt kann aber mit Blick auf die Vorgaben der Corona-Verordnung nicht praktikabel am 2. Dezember umgesetzt werden. Der offene Impftermin an dem findet aber unverändert in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr wie geplant im DRK-Haus in der Eisenbahnstraße statt. Er ist nicht von der Absage des Nikolaus-Marktes betroffen. Ebenfalls kann der für den 11. Dezember vorgesehene Adventsmarkt des Stadtmarketingsvereins nicht stattfinden.
Die Organisatoren bedauern die Absage, aber mit Blick auf die aktuelle Pandemielage und die Umsetzung der Corona-Vorgaben des Landes lassen keine andere verantwortbare Entscheidung zu.

Kultureinrichtungen weiter geöffnet:
Der Besuch von Mediathek, Stadtarchiv, Städtischer Galerie sowie des Heimat- und Grimmelshausenmuseums ist auch weiterhin in der aktuell geltenden Alarmstufe II der Corona-Verordnung des Landes für Geimpfte und Genesene möglich. Die Abholung bestellter Medien ist weiterhin unbeschränkt möglich. Ist ein Impf- oder Genesenennachweise vorzulegen, so muss dies in Form eines QR-Codes geschehen. Ein Zutritt allein mit dem gelben Impfpass ist nicht mehr möglich. Der Name wird mithilfe von Ausweisdokumenten, wie Personalausweis oder Reisepass verifiziert. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sowie Schülerinnen und Schüler benötigen keinen Testnachweis. Die Hygiene- und Abstandsregeln gelten weiterhin.

Besuch von Gremiensitzungen:
Interessierte Einwohner können auch weiterhin öffentliche Gremiensitzungen der Stadt Oberkirch und ihrer Ortschaften besuchen. Für die Dauer des Sitzungsbesuch ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Unimmunisierte Besucher der Sitzungen haben jedoch einen aktuellen Schnell- oder PCR-Test vorzulegen.


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