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Ortenaukreis - Lahr

18. Jan 2022 - 14:39 Uhr

1. Februar: Wenn die Kanzlerin abdankt... - Schauspiel „Angela I.“ im Parktheater in Lahr

1. Februar: Wenn die Kanzlerin abdankt... - Schauspiel „Angela I.“ im Parktheater in Lahr.

Foto: Stadt Lahr - M. Menke
1. Februar: Wenn die Kanzlerin abdankt... - Schauspiel „Angela I.“ im Parktheater in Lahr.

Foto: Stadt Lahr - M. Menke
Das Schauspiel „Angela I.“ wird am Dienstag, 1. Februar 2022, um 20 Uhr, im Lahrer Parktheater aufgeführt.

Die Bremer Shakespeare Company lüftet auf der Bühne das Geheimnis der Merkel-Raute mit „Angela I.“, ein Stück, das mehr Kabarett als Theater ist.

Deutschland: Die Kanzlerin hat abgedankt und ist überraschend abgetaucht. Der Tanker Bundestag droht zu kentern und die Feinde des Systems stehen bereit, das Ruder zu übernehmen. Vier Politiker versuchen verzweifelt, das aufständische Volk zu bändigen, koste es was es wolle: Moral, Körperteile, privates Glück… Im Angesicht von Demokratiemüdigkeit und offener Rebellion spitzt sich das Dilemma der Politiker zwischen Funktion und Moral zu. Keiner von ihnen ahnt, dass die ehemalige Kanzlerin am wohl unwahrscheinlichsten Ort der Republik Hof hält und an einem Plan feilt, der das Staatsschiff durch den Orkan bringen könnte oder die Demokratie endgültig auf Grund setzt.

Der gegenwärtige Zustand des demokratischen Staatswesens wird hier auf der Bühne beleuchtet und zeigt eine Welt, die Shakespeare näher ist, als einem lieb sein kann: Chaotisch, tragisch, verzweifelt und sehr komisch.

Silke Buchholz ist Angela I. Sie absolvierte ihr Schauspielstudium an der Schule des Theaters Köln und war unter anderem am Staatstheater Braunschweig, Residenztheater München, Landestheater Linz und am Theater Neumarkt in Zürich engagiert.

Schauspieler und Organisator Peter Lüchinger gibt am Veranstaltungstag kostenlos um 19 Uhr Einblicke in das Werk im oberen Foyer Parktheaters.

Bei den Veranstaltungen gelten die aktuellen Coronaregeln. In der momentanen Alarmstufe II sind das die sogenannten 2G+ – nachweislich genesen oder geimpft mit einem zusätzlichen negativen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder negativem PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Die Testpflicht entfällt für „Geboosterte“, für Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als drei Monate vergangen sind, sowie für Genesene, deren Infektion nachweislich nicht länger als drei Monate zurückliegt. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Im Parktheater sind maximal 50 Prozent der üblichen Besucherzahlen erlaubt.

Vor dem Parktheater befindet sich eine Schnellteststation, die an Veranstaltungstagen bis 20 Uhr geöffnet hat.

Die pandemische Lage ist dynamisch, die Regeln können sich kurzfristig ändern. Die Besucher werden gebeten, sich am Veranstaltungstag über die aktuell gültigen Regeln zu informieren.


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