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Kreis Lörrach - Weil am Rhein

20. Apr 2022 - 13:52 Uhr

23. April: Impfen ohne Termin in Weil am Rhein - Offene Impfaktion im Rathaus - Auch Geflüchtete können sich impfen lassen

23. April: Impfen ohne Termin in Weil am Rhein - Offene Impfaktion im Rathaus (Bild).

Foto: RT-Archivbild
23. April: Impfen ohne Termin in Weil am Rhein - Offene Impfaktion im Rathaus (Bild).

Foto: RT-Archivbild

Impfen ohne Termin: Das ist am Samstag, 23. April, wieder im Rathaus der Stadt Weil am Rhein möglich. Dann macht das Mobile Impfteam (MIT) des Landkreises Lörrach von 9.30 bis 14 Uhr Station in der 3-Länder-Stadt. Es werden Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen durchgeführt.

Möglich sind Erst- und Zweitimpfungen sowie Boosterimpfungen für Personen ab zwölf Jahren nach Empfehlung der STIKO. Personen unter 16 Jahren können nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten geimpft werden. Auch der neue Protein-Impfstoff von Novavax (Nuvaxovid) für Personen ab 18 Jahren ist verfügbar. Über 30-Jährige können zusätzlich zwischen den beiden mRNA-Impfstoffen Moderna und BioNTech wählen.

Geflüchtete aus der Ukraine sowie Saisonarbeiter, die ihren Aufenthalt in Deutschland haben, können an der offenen Impfaktion teilnehmen. Die Unterlagen stehen auch in der Muttersprache bereit.

Auffrischungsimpfungen erhalten alle, deren zweite Impfung mindestens drei volle Monate zurückliegt. Eine zweite Auffrischimpfung empfiehlt die STIKO für Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche sowie für Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. Die erste Auffrischungsimpfung muss dabei mindestens drei Monate zurückliegen. Personen, die nach der ersten Auffrischungsimpfung eine Corona-Infektion hatten, erhalten derzeit jedoch keine weitere Auffrischungsimpfung.

Zur Impfung wird ein Identitätsnachweis (Personalausweis oder Führerschein) und wenn möglich der Impfausweis sowie das Aufklärungsmerkblatt, Anamnesebogen und die Einwilligungserklärung benötigt. Bei Zweit- und Auffrischungsimpfungen muss der Nachweis der bisherigen Covid-19-Impfungen mitgebracht werden.


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