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Kreis Emmendingen - Waldkirch

16. Mai 2022 - 16:43 Uhr

Betriebliches Eingliederungsmanagement – Pflicht und Chance zugleich ++ Tobias Ruppentahl hielt einen Vortrag für das Schwerbehindertennetzwerk in Waldkirch

Rathaus Waldkirch

RT-Archivbild
Rathaus Waldkirch

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Tobias Ruppenthal hat für das Schwerbehindertennetzwerk Emmendingen Freiburg (SNEF) im Mehrgenerationenhaus Rotes Haus einen Vortrag zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement gehalten (BEM). Organisiert wurde der Vortrag von der WABE gGmbH und dem Inklusionsbeauftragten der Stadt Waldkirch.

Beim BEM handelt sich um eine Aufgabe des Arbeitgebers mit dem Ziel, die Arbeitsfähigkeit eines Beschäftigten bei einer wiederkehrenden oder längeren Krankheit zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen. Arbeitgeber sind rechtlich verpflichtet, ein BEM anzubieten, wenn ein Mitarbeiter im Verlauf der letzten zwölf Monate insgesamt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war.

Im Gespräch suchen beide Seiten nach Möglichkeiten, wie der oder die Mitarbeitende langfristig seinen/ihren Arbeitsplatz erhalten kann. Dabei einigen sie sich idealerweise auf einige oder mehrere Maßnahmen. Möglichkeiten im BEM-Gespräch können von einer Umgestaltung des Dienstplans und einem höhenverstellbaren Schreibtisch bis hin zu einer unternehmensinternen Stellenversetzung reichen. In vielen Fällen ist in diesem Prozess auch eine Beteiligung der Kostenträger wie der Rentenversicherung, der Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft oder des Integrationsamts erforderlich.

Bei der praktischen Umsetzung eines BEMs gibt es laut Tobias Ruppenthal einige Punkte zu beachten. Unternehmen sollten dafür eine geschulte Person haben, die das BEM betriebsintern organisiert. Aber auch alle Führungskräfte sollten wissen, was ein BEM ist und wann eine Teilnahme ihrerseits sinnvoll ist. Vor allem bei psychischen Erkrankungen ist zudem die Kooperation mit dem Betriebsarzt wichtig. Bei schwerbehinderten Beschäftigten oder Personen, die Schwerbehinderten gleichgestellt sind, ist zudem die Schwerbehindertenvertretung hinzuzuziehen. Je besser die Vernetzung dieser Akteure, desto erfolgreicher sind BEMs in aller Regel.

Arbeitgebern rät Tobias Ruppenthal zudem, dass sie in die Belegschaft kommunizieren, dass das BEM ein Unterstützungsangebot ist. Ein BEM ist niemals eine disziplinarische Maßnahme, sondern muss immer ein vertrauensvolles Gespräch zwischen den beteiligten Akteuren sein. Das Gespräch sollte dabei immer auf Augenhöhe stattfinden und auf dem beidseitigen Anspruch, eine für beide Seiten tragfähige Lösung zu finden, basieren.

Ein BEM ist zwar ist ein Angebot für den Arbeitnehmer, welches dieser auch ablehnen kann. Arbeitnehmer haben jedoch auch eine Verpflichtung, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um arbeitsfähig zu werden, beziehungsweise zu bleiben. Sollte eine krankheitsbedingte Kündigung seitens des Arbeitgebers ausgesprochen werden und Mitarbeitende lehnen wiederholt das Angebot zu einem BEM ab, verschlechtern sich die Chancen im Kündigungsschutzprozess. Tobias Ruppenthal rät deshalb allen Mitarbeitenden das Angebot zu einem BEM anzunehmen. Sofern Arbeitgeber und Mitarbeiter oder Mitarbeiterin feststellen, dass die Erkrankung nur temporär ist oder keine weiterführenden Maßnahmen verlangt, ist das Verfahren auch schnell wieder beendet.

Prinzipiell sollten beide Seiten aber die Vorteile eines BEM im Blick haben. Mitarbeitende können davon profitieren, da es die Chancen der schnellen eigenen Wiedereingliederung erhöht und die Wahrscheinlichkeit des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Erwerbsleben verringert. Oft kann ein BEM auch eine Verbesserung der eigenen Arbeitssituation bewirken. Arbeitgeber profitieren davon, da unter anderem Personalabgänge und lange Krankenstände verringert werden können, das Know-How von Mitarbeitenden erhalten bleibt und das Image des Unternehmens als mitarbeiterfreundliches Unternehmen gestärkt werden – all dies sind in Zeiten des Fachkräftemangels gewichtige Gründe für das BEM.

Besonders wichtig war Tobias Ruppenthal in seinem Vortrag zudem, dass psychische Erkrankungen zunehmend für Renten aufgrund von verminderter Erwerbsfähigkeit verantwortlich sind. Während 1992 noch 15% der Erwerbsminderungsrenten aufgrund psychischer Erkrankungen gezahlt wurden, sind dies 2021 schon 45%. Diese Zahl könnte infolge der psychischen Herausforderungen der Coronapandemie noch einmal steigen. Eine psychische Erkrankung ist kein Makel, sondern kann bei jedem Arbeitnehmer entstehen. Psychische Erkrankungen sind aufgrund der langen Krankheitsdauer oftmals Gegenstand eines BEM und fast jeder Betrieb muss lernen, damit auch umzugehen.

Tobias Ruppenthal ist Berater für Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und Koordinator des BEM-Netzwerks Baden-Württemberg. Er ist für Fragen zum BEM unter tobias.ruppenthal@gbw-online.de, Telefon 0721 9720 5473, erreichbar. Fragen das Schwerbehindertennetzwerk Emmendingen Freiburg (SNEF) betreffend, können an den Inklusionsbeauftragten der Stadt Waldkirch, Mario Frick an frick@stadt-waldkirch.de oder unter der Telefonnummer 07681 404 247, gerichtet werden.


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