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Kreis Lörrach - Lörrach

24. Mai 2022 - 16:43 Uhr

Grundsteuerreform: Bodenrichtwerte werden zum 1. Juli aktualisiert - Stadt Lörrach informiert über neues Landesgrundsteuergesetz


Ab dem 1. Januar 2025 bildet das neue Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) die rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wirkt sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 aus. Für die zum Stichtag 1. Januar 2022 durchzuführende Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte sind alle Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer sowie alle Erbbauberechtigten verpflichtet, in diesem Jahr (ab dem 01. Juli 2022) eine Steuererklärung an das Finanzamt abzugeben. Die Finanzämter informieren in den nächsten Tagen die betreffenden Personen über die Änderungen.

Die für die Abgabe der Steuererklärung notwendigen Bodenrichtwerte werden aktuell vom Gutachterausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Lörrach-Inzlingen erarbeitet und stehen voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 zur Verfügung.

Die bisherigen im geoPORTAL (https://geoportal.regiodata-service.de/) veröffentlichten Bodenrichtwerte werden deaktiviert und dürfen nicht für die Grundsteuer verwendet werden, da die enthaltenden Bodenrichtwerte zum Stichtag 31. Dezember 2020 ermittelt wurden. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bittet daher, ausschließlich die Bodenrichtwerte über www.grundsteuer-bw.de abzurufen.


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