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Ortenaukreis - Offenburg

12. Sep 2022 - 12:43 Uhr

Finanzamt Offenburg verschickt Grundsteuerbescheide - Pilotprojekt für reibungslosen Verlauf von späterem Versand der Millionen Bescheide in Baden-Württemberg

Historisches Rathaus Offenburg.

Foto: Stadt Offenburg
Historisches Rathaus Offenburg.

Foto: Stadt Offenburg

Derzeit verschickt das Finanzamt Offenburg die ersten Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide. Die Bescheide erhalten insgesamt 300 Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Grundsteuererklärung bereits abgegeben haben. Das Ganze ist ein Pilotprojekt, damit der spätere Versand der Millionen Bescheide in Baden-Württemberg reibungslos verläuft.

Landesweit sollen die ersten Bescheide im Oktober rausgehen. Der Versand erstreckt sich dann bis in das Jahr 2024. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Sobald sie den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid bekommen haben, sollten sie die Schreiben durchlesen und schauen, ob die Angaben richtig sind – wie beispielsweise zur Wohnnutzung. Gezahlt werden muss jetzt aber noch nichts. Denn: Der Grundsteuerwert wird zwar zum Stichtag 1. Januar 2022 festgestellt, aber fällig wird die neue Grundsteuer wegen der bundeseinheitlichen Übergangsregeln erst ab dem Jahr 2025.

Die Grundsteuer wird wie bisher in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:

1) dem Grundsteuerwertbescheid,
2) dem Grundsteuermessbescheid und
3) dem Grundsteuerbescheid.

Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Grundlage für die erste Stufe. Mithilfe der Daten der Bürgerinnen und Bürger stellt das Finanzamt den Grundsteuerwert des Grundstücks fest. Dafür wird der Bodenrichtwert mit der Fläche des Grundstücks multipliziert, bei Eigentumswohnungen mit der entsprechenden anteiligen Fläche.

Auf der zweiten Stufe wird dieser Grundsteuerwert wiederum mit der gesetzlichen Messzahl multipliziert. Die Steuermesszahl beträgt 0,0013. Heraus kommt der Grundsteuermessbetrag. Wird das Grundstück überwiegend zum Wohnen genutzt, reduziert sich die Messzahl um 30 Prozent auf 0,00091. Die Wohnnutzung können die Eigentümerinnen und Eigentümer in ihrer Erklärung nun zum ersten Mal angeben. Das Finanzamt versendet dann beide Bescheide, den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid, in einem Brief.

Wie hoch die zu zahlende Grundsteuer letztlich ausfällt, ergibt sich auf der dritten Stufe. Das Finanzamt übermittelt hierfür die Grundsteuermessbescheide an die Kommune. Diese legt selbstständig die Hebesätze fest, was voraussichtlich Mitte des Jahres 2024 der Fall sein wird.

Die Hebesätze werden in einem letzten Schritt mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert. Das Ergebnis ist die Grundsteuer, die zu zahlen ist. Diese teilt die Kommune den Eigentümerinnen und Eigentümern dann im endgültigen Grundsteuerbescheid mit. Somit ist erst Ende 2024 klar, wie hoch die neue Grundsteuer ausfällt.

Die kommunalen Landesverbände haben sich bereits dafür ausgesprochen, dass die neue Grundsteuer aufkommensneutral sein soll. Das heißt: Über die Hebesätze soll gesteuert werden, dass die neuen Beträge im Großen und Ganzen ähnlich ausfallen wie die alten. Dennoch werden einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer mehr oder weniger zahlen müssen als bisher.

Das kommt daher, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Ermittlung der Grundsteuer mithilfe eines Einheitswerts als verfassungswidrig erklärt hat.


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