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Ortenaukreis - Lahr

24. Nov 2022 - 15:09 Uhr

Zweitwohnungssteuer in Lahr wird eingeführt - Stadtverwaltung informiert mit Anschreiben


Der Lahrer Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Montag, 21. November 2022, die Einführung einer Zweitwohnungssteuer beschlossen. Die Stadtverwaltung wird nun alle 1640 Bürgerinnen und Bürger, die aktuell mit Zweitwohnsitz in Lahr gemeldet sind, per Brief anschreiben und sie über die neue Regelung informieren. Die Steuerpflicht entsteht erstmals zum 1. Juli 2023.

Mit der Zweitwohnungssteuer werden künftig auch Einwohnerinnen und Einwohner, die in Lahr lediglich mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, an der Finanzierung der kommunalen Aufgaben beteiligt. Die mit Zweitwohnsitz Gemeldeten können Mieterinnen und Mieter sein, aber auch Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Personen, denen die Wohnung unentgeltlich oder zu einem Entgelt unterhalb der ortsüblichen Miete überlassen wird.

Wer einen Nebenwohnsitz angemeldet hat, wird damit grundsätzlich zweitwohnungssteuerpflichtig. Sollte die Nebenwohnung in Lahr nicht mehr bestehen, ist diese bei der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes abzumelden. Wird die Nebenwohnung mittlerweile überwiegend genutzt, ist sie nach den melderechtlichen Vorgaben zur Hauptwohnung umzumelden. In Lahr erfolgt dies über das Bürgerbüro.

Die Stadtkämmerei wird alle Inhaberinnen und Inhaber einer Nebenwohnung in Lahr im ersten Quartal 2023 zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern und dazu die entsprechenden Steuererklärungsunterlagen zusenden.

Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen zur Zweitwohnungssteuer an Tabea Lehmann von der Abteilung Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern wenden – per E-Mail an tabea.lehmann@lahr.de oder telefonisch unter 07821 / 910-0221. Bei melderechtlichen Fragen ist das Bürgerbüro per Telefon unter 07821 / 910-0333 oder per E-Mail an buergerbuero@lahr.de erreichbar.

Bei vermieteten Zweitwohnungen beträgt der Steuersatz zehn Prozent der Jahresmiete ohne Heiz- und Nebenkosten. Für Wohnungen, die im Eigentum des oder der Steuerpflichtigen stehen, ist die Nettokaltmiete in der ortsüblichen Höhe anzusetzen. Dies gilt auch für Wohnungen, die der steuerpflichtigen Person unentgeltlich oder zu einem Entgelt unterhalb der ortsüblichen Miete überlassen sind.

Ein weiteres Ziel einer Zweitwohnungssteuer ist, die Zahl der gemeldeten Erstwohnsitze zu erhöhen. Die Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass es nach der Einführung dieser Steuer zu entsprechenden Verschiebungen kommt. Die Stadt Lahr erhält je zusätzlichem Erstwohnsitz jährlich circa 1000 Euro aus Einkommensteueranteilen und Landeszuweisungen.

Die Verwaltung schätzt, dass die Steuer einen direkten Ertrag von jährlich etwa 100 000 Euro erbringen wird. Aufgrund zusätzlicher Erstwohnsitze könnten weitere Mehreinnahmen für die Stadt von jährlich mindestens 100 000 Euro möglich sein. Darüber hinaus kann die Einführung der Steuer dazu führen, dass nicht oder wenig genutzte Zweitwohnungen endgültig aufgegeben werden. Damit könnte sie ein weiterer Baustein dafür sein, den Wohnungsmarkt in Lahr zu entlasten.


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