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Kreis Lörrach - Weil am Rhein

25. Nov 2022 - 12:22 Uhr

Fit für Schnee und Eiseskälte - Betriebshof in Weil am Rhein ist einsatzbereit - Sorgen bereiten parkende Autos in Hanglagen

Fit für Schnee und Eiseskälte - Betriebshof in Weil am Rhein ist einsatzbereit.
Bereit: Die Fahrzeuge für den Winterdienst sind umgerüstet und warten nun auf dem Betriebshof auf ihren Einsatz.

Foto: Stadtverwaltung Weil am Rhein - Bähr
Fit für Schnee und Eiseskälte - Betriebshof in Weil am Rhein ist einsatzbereit.
Bereit: Die Fahrzeuge für den Winterdienst sind umgerüstet und warten nun auf dem Betriebshof auf ihren Einsatz.

Foto: Stadtverwaltung Weil am Rhein - Bähr
Bestens gerüstet: Der Betriebshof steht bereit und zeigt dem Winter auch in diesem Jahr wieder die kalte Schulter. Bis zu 34 Personen sind dann im Einsatz, wenn Schnee und Eis auf den Straßen der 3-Länder-Stadt und ihren Ortsteilen für gefährliche Verhältnisse sorgen. Auch der Fuhrpark wurde für den Winterdienst fit gemacht. Ein großer und ein kleiner Lkw, zwei große und fünf kleine Traktoren warten auf ihren Einsatz. Allerdings: Testfahrten haben gezeigt, dass parkende Autos ein Durchkommen schier unmöglich machen.

„Die Parksituation ist teilweise prekär. Da wird kein Abstand gehalten oder viel zu wenig Platz gelassen. Für uns ist das ein echtes Problem, weil wir mit unseren Fahrzeugen nicht Durchkommen oder aus Sicherheitsgründen diesen Bereich meiden. Der Schneeschieber ist immerhin mindestens drei Meter breit“, macht der stellvertretende Leiter des Betriebshofs, Reiner Müller, deutlich.

Deutlich wurde diese Problematik bei den turnusmäßig durchgeführten Testfahrten. Betroffen sind viele Straßen auf Weiler Gemarkung. Hier vor allem solche, die am Hang liegen. „Bedenken sollte man unbedingt, dass es rutschig sein kann und uns das Risiko eines Unfalls dann zu groß ist“, meint Müller. Die Folge: Die Straße wird nicht gestreut. „Wir geben unser Bestes, aber wo wir nicht Durchkommen, können wir auch mit dem Traktor keinen Schnee wegräumen.“

Müller hofft auf die Einsicht der Verkehrsteilnehmer und verweist auf Parkmöglichkeiten in Garagen oder auf anderen Flächen. Grundsätzlich gilt laut Straßenverkehrsordnung: Ein Haltender muss eine Fahrbahnbreite von 3,05 Meter zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand freihalten. Um jedoch ohne Schwierigkeiten mit dem Schneefahrzeug durchzukommen, benötigt es laut Müller mindestens 3,50 Meter Platz. Eher mehr, um das Risiko so gering wie möglich zu halten.

Wenn Schnee fällt oder die Temperaturen in den Minusbereich rutschen und mit Eisglätte zu rechnen ist, ist nicht nur der Betriebshof und damit die Kommune gefordert, sondern auch die Straßenanlieger. Die städtische „Streupflicht-Satzung“ regelt deren Pflichten zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege. Unter anderem sind Flächen auf solche Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist. In der Regel: mindestens auf einer Breite von 1,50 Meter.

Bei Schnee- und Eisglätte gilt es die Gehwege rechtzeitig zu bestreuen, dass sie von Fußgängern bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst gefahrlos benützt werden können. Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.30 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- und Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20 Uhr. Mit einmal Schnee schippen ist es also nicht getan.

Für den Winterdienst der Kommune gilt grundsätzlich: Die Verkehrssicherungspflicht richtet sich nach der konkreten Gefährdungslage. Die Art und Bedeutung des Verkehrsweges sind dabei genauso zu berücksichtigen, wie die potenzielle Gefährlichkeit und der zu erwartende Verkehr. Diese Parameter bestimmen für die Gemeinde den Zeitpunkt als auch die Häufigkeit der Winterdiensttätigkeit.

Eine Stadt ist laut Rechtsprechung verpflichtet, Fahrbahnen der öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen lediglich an verkehrswichtigen und gleichzeitig gefährlichen Stellen bei Schnee und Eisglätte zu räumen und zu streuen. Eine Priorisierung nach Verkehrswichtigkeit wurde für Weil am Rhein erstellt: Erst das Hauptverkehrsnetz, dann die Busrouten, dann die Hanggebiete. Außerdem wird mit dem geltenden Räum- und Streuplan ein Schwerpunkt auf den Fuß- und Radverkehr gelegt.

Wie die Stadtverwaltung mitteilt, muss sich der Straßenverkehr den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen. Es bestehe auch kein Anspruch von Anwohnenden und Straßennutzenden auf eine bestimmte, zeitliche Reihenfolge der Streu- und Räumarbeiten oder die Räumung einer bestimmten Straße. Wenn es möglich ist, räumt der Betriebshof aber auch nicht im Räumplan aufgeführte Straßen. Beispielsweise dann, wenn es enorm geschneit hat.

Die Fahrzeuge des Betriebshof stehen nach der Inspektion und der Auf- beziehungsweise Umrüstung speziell für Einsatzfahrten im Winter parat. Die Dienst- und Einsatzpläne der Mitarbeitenden sind fixiert und knapp 200 Tonnen Salz vorrätig.

Die Streupflichtsatzung der Stadt Weil am Rhein gibt es im Internet unter https://bit.ly/32b6lTD.


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