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Kreis Lörrach - Weil am Rhein

15. Dec 2022 - 15:46 Uhr

Stadt Weil am Rhein: Wasserzähler ablesen nicht vergessen - Zählerstand sollte bis 10. Januar an Stadtwerke übermittelt werden


Nachschauen und eintragen: Die Stadtwerke Weil am Rhein erinnern die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter von kompletten Häusern an die Rücksendung des Ableseformulars der Wasserzähler.

Der Zählerstand kann auf mehreren Wegen an die Stadtwerke übermittelt werden: Über den QR-Code auf dem Ableseschreiben, über die Waterloo 365-App, über das Internet unter www.Stadtwerke-weil-am-rhein.de oder www.weil-am-rhein.de/zaehlerstand sowie durch Rückgabe des ausgedruckten Formulars im Rathaus.

Der ermittelte Wasserverbrauch ist die Basis für die Jahresrechnung 2022. Sollte den Stadtwerken bis zum 10. Januar 2023 keine Zählerstandsmeldung vorliegen, muss der Verbrauch geschätzt werden. Dadurch, so machen die Stadtwerke deutlich, entsteht das Risiko, dass der neue Abschlagsbetrag zu hoch festgesetzt wird oder sich durch eine zu niedrige Verbrauchsschätzung bei der nächsten Abrechnung eine höhe Nachzahlung ergibt.

Die Erinnerung richtet sich an Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie Mieterinnen und Mieter kompletter Häuser. Mieterinnen und Mieter von Wohnungen müssen keine Zählerstände mitteilen.

Für Rückfragen stehen die Stadtwerke Weil am Rhein unter Telefon 07621/704-225 oder -227 gerne zur Verfügung.


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