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RegioTrends

Ortenaukreis - Offenburg

16. Feb 2023 - 12:45 Uhr

Umfangreiche Neubaumaßnahmen - Welches Verhältnis besteht zwischen der Stadt und der Wohnbau Offenburg GmbH?

Neubau der Wohnbau im Seidenfaden (Siefke/Stadt Offenburg)
Neubau der Wohnbau im Seidenfaden (Siefke/Stadt Offenburg)
Die Suche nach bezahlbaren Wohnungen ist ein großes Thema, auch in Offenburg. Welche Rolle die Wohnbau Offenburg GmbH dabei spielt, wollte unsere Redaktion von Geschäftsführer Rainer Lindenmeier wissen.

Ganz grundsätzlich: Welches Verhältnis besteht zwischen der Stadt und der Wohnbau Offenburg GmbH?

Rainer Lindenmeier: Die Stadt Offenburg ist alleinige Gesellschafterin der Wohnbau Offenburg GmbH. Sie unterhält also ein eigenes Wohnungsunternehmen. Eine im Gesellschaftsvertrag verankertes Ziel ist die Versorgung der sogenannten breiten Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum. Das heißt, wir versorgen im Wesentlichen die soziale Mittelschicht. Darüber hinaus gilt unser Engagement auch Personengruppen, die es schwer haben auf dem freien Wohnungsmarkt Wohnraum zu finden. Die Bereitstellung von „Luxuswohnungen“ gehört nicht zu unserem Aufgabengebiet.

Wie viele Wohnungen gehören der Wohnbau derzeit?

Lindenmeier: Die Wohnbau Offenburg GmbH ist aktuell Eigentümerin von rund 1500 Mietwohnungen, diese befinden sich ausschließlich innerhalb der Stadtgrenzen von Offenburg. Wir unterscheiden grundsätzlich zwischen „öffentlich geförderten Wohnungen“, die häufig auch als „Sozialwohnungen“ bezeichnet werden, und frei finanzierten Wohnungen. Für die Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung ist ein sogenannter Wohnberechtigungsschein erforderlich. Zur Anmietung frei finanzierter Wohnungen wird ein solcher Schein nicht benötigt.

Stichwort: „Wohnberechtigungsschein“. Wer stellt ihn aus und wer hat darauf Anspruch?

Lindenmeier: Einen Wohnberechtigungsschein stellt in der Regel die Gemeinde aus, in der sich der Wohnsitz des Antragstellers/ der Antragstellerin befindet. In unserem Fall also die Stadt Offenburg. Um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, müssen vorgegebene Grenzen beim jährlichen Haushaltseinkommen eingehalten werden. So darf das jährliche Haushaltseinkommen für einen Ein- und Zweipersonenhaushalt derzeit 52 700 Euro betragen. Für jede weitere im Haushalt lebende Person wird ein Betrag von 9000 Euro hinzugerechnet. Ein Vierpersonenhaushalt darf also über ein jährliches Haushaltseinkommen in Höhe von 70 700 Euro verfügen um noch einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten. Der Wohnberechtigungsschein gibt dann aber auch vor, wie groß die Wohnung sein darf. So ist die Wohnfläche für einen Einpersonenhaushalt auf 45 Quadratmeter begrenzt. Für jede weitere Person erhöht sich diese Fläche um 15 Quadratmeter Die Wohnung für einen Vierpersonenhaushalt darf somit 90 Quadratmeter umfassen. Abweichungen sind nur in sehr begrenztem Umfang zulässig. Für schwerbehinderte Menschen gelten andere Einkommens- und Flächengrenzen.

Wo liegen denn die Mietpreise für öffentlich geförderte Wohnungen?

Lindenmeier: Die Mietpreise für öffentlich geförderte Wohnungen liegen je nach Baujahr 10 oder 30 Prozent unterhalb der ortsüblichen Miete. Diese ortsübliche Miete kann dem Offenburger Mietspiegel entnommen werden. Ich kann allerdings festhalten, dass derzeit über 90 Prozent unserer Wohnungen unabhängig von einer Förderung für eine monatliche Grundmiete unter 7 Euro/Quadratmeter vermietet sind. Das bedeutet aber auch, dass nur wenige Mieterinnen und Mieter sich nach anderem Wohnraum umschauen und ihre Wohnung bei uns kündigen.

Können Sie die Nachfrage befriedigen?

Lindenmeier: Tatsächlich werden pro Jahr nur etwa 60 bis 70 Wohnungen durch Kündigungen frei. Das ist einerseits erfreulich, andererseits führt diese geringe Fluktuation dazu, dass wir den insgesamt bei uns wartenden 770 Mietinteressentinnen und Mietinteressenten nur schleppend Wohnungen anbieten können. In den vergangenen Jahren haben wir versucht, insbesondere durch umfangreiche Neubaumaßnahmen das Angebot zu erhöhen. Seit 2016 haben Wohnbau Offenburg GmbH und Stadtbau Offenburg GmbH ihren Bestand um 285 Wohnungen erweitert. 148 davon sind öffentlich gefördert. 79 weitere Wohnungen befinden sich derzeit im Bau. Zusammen mit den Ausgaben für die Verbesserung des Altbestandes werden wir bis 2024 nahezu 100 Millionen Euro in den Offenburg Wohnungsmarkt investiert haben. Trotz dieses Engagements ist die Nachfrage nach preisgünstigen Wohnungen hoch. Man kann in diesem Segment von einem sehr angespannten Wohnungsmarkt sprechen. Bereits seit einiger Zeit stellen wir massive Kostensteigerungen rund um den Bau fest. Diese Entwicklung macht es nahezu unmöglich, neue Wohnungen zu Preisen zu errichten bzw. anzubieten, die wir in unserer Region bisher gewohnt waren.


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