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RegioTrends

Kreis Lörrach - Rheinfelden

20. Feb 2023 - 13:40 Uhr

Stadt Rheinfelden kämpft weiter für Sondergenehmigung für Pilotkonzept „VÖ+“ - Stadtverwaltung wurde an das Kultusministerium verwiesen - Schreiben jetzt an Kultusministerin

Rathaus Rheinfelden
Rathaus Rheinfelden

Nachdem die Stadt Rheinfelden im November des vergangenen Jahres mit viel Zuversicht beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) eine Sondergenehmigung zur Erprobung des Pilotkonzeptes „VÖ+“ im Bereich der frühkindlichen Bildung beantragt hatte, musste sie jetzt einen kleinen Dämpfer in ihren Bemühungen hinnehmen. Aufgeben will und wird die Stadt aber nicht und hat daher in einem Schreiben an die Kultusministerin den Antrag erneuert.

Die grundlegende Idee des in enger Abstimmung mit den Landkreis Lörrach erstellten Konzeptes, ist die Unterscheidung zwischen Bildungs- und Betreuungszeit bei der Betreuung von Kindern über drei Jahren. Das Konzept sieht vor, dass Fachkräfte im Rahmen der 30 Wochenstunden, auf die auch der Rechtsanspruch in Baden-Württemberg besteht, die Bildungsinhalte entsprechend dem Orientierungsplan vermitteln. Die über die 30 Wochenstunden hinausgehende Betreuung sollen extra geschulte Betreuungskräfte abdecken. Die Stadt wollte das Konzept als Pilotprojekt in zwei Rheinfelder Kindertagesstätten umsetzen und wissenschaftlich begleiten lassen.

Sowohl vom KVJS als auch vom Kultusministerium gab es auf diese Initiative grundsätzlich positive Rückmeldungen. Gleichwohl sieht sich der KVJS, wie er der Stadt nun mitteilte, nicht in der Lage, eine entsprechende Betriebserlaubnis zu erteilen. Die aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen ließen dies nicht zu und der Verband habe rechtlich keinen Ermessensspielraum. Für die Erteilung einer möglichen Sondergenehmigung sei, so der KVJS, das Kultusministerium zuständig.

Vor diesem Hintergrund stellte nun die Stadt gemeinsam mit dem Landkreis Lörrach beim Kultusministerium erneut den Antrag auf eine entsprechende Sondergenehmigung. In dem gemeinsamen Schreiben schildert die Verwaltungsspitze die Situation vor Ort sehr detailliert und äußert ihr Unverständnis, dass man der Stadt in dieser hochprekären Situation eine Sondergenehmigung zur wissenschaftlich begleiteten Erprobung eines innovativen Konzeptes verwehre – insbesondere im Hinblick auf den vom Gesetzgeber geschaffenen Rechtsanspruch sowie den hiermit verbundenen Klagen der Eltern.

Nun hofft die Stadt, dass das Kultusministerium Einsicht zeigt und schnell reagiert. „Wir sehen keinen sinnvollen Grund, warum die Erprobung unseres Konzeptes nicht möglich sein sollte. Wir brauchen Lösungen und zwar jetzt“, betont Oberbürgermeister Klaus Eberhardt.


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