Die Stadt Lahr hat die erste von zwei Auseinandersetzungen mit LIDL vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gewonnen. Die Ablehnung des Baugesuchs von LIDL an der Offenburger Straße ist damit rechtskräftig.
Die Stadt Lahr streitet mit LIDL vor Gericht über zwei Standorte: Die vorhandenen Einkaufsmärkte mit aktuell rund 800 Quadratmetern sollen an der Offenburger Straße auf über 1.700 Quadratmeter, in der Geroldsecker Vorstadt auf rund 1.000 Quadratmeter Verkaufsfläche erweitert werden. Darüber hinaus will sich LIDL im Fachmarktzentrum mit einer großen Fläche im ehemaligen OBI-Gebäude neu ansiedeln. Eine gerichtliche Auseinandersetzung findet hierzu nicht statt.
Zum Standort Offenburger Straße hatte zuvor bereits das Verwaltungsgericht in einer ausführlichen Begründung bestätigt, dass der Bebauungsplan, den die Stadt aufgestellt hat, um eine solche LIDL-Erweiterung auszuschließen, wirksam ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat sich mit dieser Frage nicht mehr auseinandergesetzt: Selbst wenn der Bebauungsplan unwirksam wäre, würde sich das Vorhaben nicht einfügen, so das Resümee. An dieser Stelle wird es also keinen erweiterten Einzelhandel geben, solange die Stadt den vorhandenen Bebauungsplan nicht eigens dafür ändert. Dazu wäre die Stadt grundsätzlich bereit. Voraussetzung dafür ist ein städtebauliches Gesamtkonzept mit einer zeitgemäßen flächensparenden Bauweise, begrünten Freiflächen und neuer Wohnbebauung. Außerdem müsste sich eine Erweiterung in das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept der Stadt einfügen.
Zum Standort Geroldsecker Vorstadt hat die Stadt ebenfalls schon den Prozess vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. Auch hier wurde ihr Bebauungsplan in einer ausführlichen Begründung bestätigt. Die Sache ist beim Verwaltungsgerichtshof anhängig. Dieser wird sich nach aktueller Auskunft jedoch aus zeitlichen Gründen in den nächsten Monaten noch nicht damit beschäftigen. Hier geht es zwar nur um eine Erweiterung um 180 Quadratmeter Verkaufsfläche, dies aber an einem städtebaulich und für das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept besonders sensiblen Standort.
Am Standort Fachmarktzentrum hat der städtische Bebauungsplan – gemäß den Vorgaben des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept – wegen anderweitiger Versorgung jeglichen Lebensmitteleinzelhandel ausgeschlossen. Eine Änderung kommt nur in Betracht, wenn an anderer Stelle auf Lebensmitteleinzelhandel verzichtet wird. Neue Planungen seitens LIDL sind der Stadtverwaltung nicht bekannt. Ein Baugesuch liegt nicht vor.
„Die Stadt Lahr ist sehr einzelhandelsfreundlich und auch für Erweiterungen im Lebensmittelbereich aufgeschlossen. Sie legt aber großen Wert auf ein planmäßiges Vorgehen nach den Regeln modernen Städtebaus und im Rahmen des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts“, sagt Oberbürgermeister Markus Ibert. „Wir sind offen für neue Vorschläge von LIDL, die sich positiv in unsere Stadtplanung einfügen. Dazu gehört explizit auch ein konkretes Nutzungskonzept für das seit über 20 Jahren leerstehende Denkmal direkt neben dem LIDL-Markt in der Geroldsecker Vorstadt.“
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Ortenaukreis - Lahr
19. Feb 2024 - 09:51 UhrStadt Lahr ist offen für neue Vorschläge von LIDL - Urteil des Verwaltungsgerichtshof Mannheim zum Standort Offenburger Straße
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