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RegioTrends

Stadtkreis Freiburg - Freiburg

20. Feb 2024 - 13:44 Uhr

27. Februar/12. März: Gewässerschau am Zähringer Altbach/Dorfbach in Freiburg - Faltblatt bietet Tipps für Gewässeranlieger


Durch Zähringen fließt der Altbach, der im Unterlauf zum Dorfbach wird. Hier führen das Garten- und Tiefbauamt (GuT) und das Umweltschutzamt am Dienstag, 27. Februar und am Dienstag, 12. März eine Gewässerschau durch. So können sie mögliche Probleme und Gefahren entlang des Bachs rechtzeitig erkennen und beheben. Bei zu schlechtem Wetter wird die Aktion verschoben.

Der Start der Gewässerschau ist im Februar oberhalb der Zähringer Mühle bei der Pochgasse 70. Weiter geht es in Fließrichtung über die Reutebachgasse und die Zähringer Straße bis zur Bahnlinie. Im März begehen die beiden Ämter dann den weiteren Verlauf westlich der Bahnlinie, entlang der Gundelfinger Straße, bis zur Mündung in den Rossgässlebach im Bereich Mooswaldallee/Eichelbuckstraße.

Neben dem eigentlichen Bach werden auch das Ufer und das Umfeld, das für Hochwasserschutz relevant ist und eine ökologische Funktion hat, begutachtet. Komposthaufen und die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe des Bachs können ebenso riskant sein wie Holzstapel. Diese könnten bei Hochwasser mitgerissen werden und Brücken oder Durchlässe blockieren und so einen Rückstau und erhöhte Wasserstände verursachen.

Für die Begehung kann es notwendig sein, private Grundstücke zu betreten. Als Träger der Unterhaltungslast ist die Stadtverwaltung Freiburg dazu berechtigt.

Wer für ein Grundstück an einem Gewässer verantwortlich ist, muss einiges beachten. So muss innerorts ein Gewässerrandstreifen von fünf Metern eingehalten werden. Außerorts sind es zehn Meter. Dort ist die Nutzung eingeschränkt und Hütten, Treppen, Komposthaufen oder Abgrabungen sind verboten.

Das Faltblatt „Tipps und Informationen für Gewässeranlieger“ bietet Ratschläge für einen nachhaltigen Umgang mit Gewässern. Außerdem erfahren die Leser und Leserinnen, wie sie einen Beitrag zum Hochwasserschutz leisten können. Das Faltblatt gibt es beim Garten- und Tiefbauamt oder zum Download auf wbw-fortbildung.de/publikationen-materialien/tipps-und-informationen-fuer-gewaesseranlieger.


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