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RegioTrends

Kreis Lörrach - Rheinfelden

17. Dec 2024 - 17:19 Uhr

Ordnungsamt der Stadt Rheinfelden gibt Hinweise zum Silvesterfeuerwerk - Zeitliche Regelungen und räumliche Einschränkungen sind zu beachten

Rathaus Rheinfelden
Rathaus Rheinfelden

Das Ordnungsamt der Stadt Rheinfelden möchte auch in diesem Jahr die Rheinfelder Bürgerschaft darauf hinweisen, dass es für das Silvesterfeuerwerk zeitliche Regelungen und räumliche Einschränkungen zu beachten gilt. Das Abbrennen von Böllern und Ähnlichem während der grenzüberschreitenden Silvesterfeier wird rund um die alte Rheinbrücke per Allgemeinverfügung verboten.

Grundsätzlich ist das Abbrennen von typischen Feuerwerkskörpern und Silvesterartikeln wie beispielsweise Kleinfeuerwerke, Raketen, Chinaböller, Knallfrösche, Kanonenschläge, Schwärmer oder Feuertöpfe nur vom 31. Dezember bis zum 1. Januar erlaubt, da es sich hierbei um pyrotechnische Gegenstände der Kategorie zwei handelt. Der Verkauf dieser Artikel ist nur bis 31. Dezember gestattet.

Darüber hinaus verbietet die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz bundesweit den Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen im Umkreis von rund 200 Metern in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bestraft werden kann.

Ebenso bittet das Ordnungsamt, auf Menschen und Tiere Rücksicht zu nehmen, da Böller und Raketen lärmempfindliche Personen und Tiere stressen. Da vor allem Hunde und Katzen ein wesentlich feineres Gehör als Menschen haben, ist der Krach für sie besonders belastend. Oft löst er Panik bei ihnen aus. Die Stadtverwaltung appelliert daher an die Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Stadt, das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen auch in unmittelbarer Nähe des Tierheimes zu unterlassen.

Die Allgemeinverfügung, die auf der alten Rheinbrücke, im Salmegg-Park und in einem Umkreis von 100 Metern um das Rheinfelder Zollgebäude gilt, kann auch auf der städtischen Homepage unter öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

(Presseinfo: Stadt Rheinfelden, 17.12.2024)


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