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RegioTrends

Kreis Emmendingen - Emmendingen

8. Jan 2025 - 17:08 Uhr

Jugendförderung der Stadt Emmendingen - Zuschuss für Jugendarbeit in Vereinen, kirchlichen Organisationen und Verbänden wird wieder gewährt


Die Stadt Emmendingen gewährt auch in diesem Jahr wieder einen Zuschuss für die Jugendarbeit in den Vereinen, kirchlichen Organisationen und Verbänden nach den bestehenden Richtlinien.

Seit 2024 wurden die Förderbeträge um 30 Prozent erhöht. Sie betragen aktuell für:
- Blasmusikvereine, Orchester, Akkordeongruppen = 58,50 Euro / Jugendlicher
- (Jugend-)Chöre, Gesangsvereine, Trachten-, Folklore-, Tanz- und Theatergruppen = 19,50 Euro / Jugendlicher
- Fastnachtsvereine = 9,75 Euro / Jugendlicher = 9,75 Euro / Jugendlicher
- Sportvereine = 9,75 Euro / Jugendlicher
- Jugendgruppen von kirchlichen Organisationen oder Verbänden = 6,50 Euro / Jugendlicher

Ihrem Antrag entsprechend, wird Ihnen für die in Emmendingen wohnenden Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren (Jahrgänge 2007 bis 2024) ein Zuschuss gewährt. Maßgebend für die Förderung ist die Zahl der Kinder/Jugendlichen, wie sie sich aus der Mitgliederliste bzw. Verbandsmeldung zum 1. Januar 2025 ergibt.

Wichtig:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird auf die Vorlage einer detaillierten Mitgliederliste verzichtet. Bitte übermitteln Sie uns schriftlich durch ein Vorstandsmitglied, gerne auch per E-Mail, lediglich die Anzahl der Kinder/ Jugendlichen verbunden mit Ihrer Versicherung, dass diese in Emmendingen wohnhaft sind.

Die Anträge für die Jugendförderung sind bis zum 31. März 2025 einzureichen.

Ansprechpartnerin: Frau Stutz, Fachbereich 4, Landvogtei 10, 79312 Emmendingen, E-Mail: d.stutz(@)emmendingen.de, Telefonnummer: 07641 452-4101.

(Presseinfo: Stadt Emmendingen, 08.01.2025)


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