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Ortenaukreis - Lahr

10. Jan 2025 - 11:38 Uhr

Stadt Lahr erwirbt Rathausgebäude Nordflügel und Bürgerbüro - Strategisch wichtige Immobilien gehen in städtisches Eigentum über

Stadt Lahr erwirbt Rathausgebäude Nordflügel und Bürgerbüro.
Von links: Oberbürgermeister Markus Ibert, Christian und Luise Surbeck (Surbeck Grundstücks- und Vermögensbeteiligungsgesellschaft) und Guido Echterbruch (Geschäftsführer der Wohnbau Stadt Lahr).

Foto: Stadt Lahr
Stadt Lahr erwirbt Rathausgebäude Nordflügel und Bürgerbüro.
Von links: Oberbürgermeister Markus Ibert, Christian und Luise Surbeck (Surbeck Grundstücks- und Vermögensbeteiligungsgesellschaft) und Guido Echterbruch (Geschäftsführer der Wohnbau Stadt Lahr).

Foto: Stadt Lahr
Die Stadt Lahr wird zum 1. März 2025 die Gebäude Rathaus Nordflügel und Bürgerbüro erwerben. Der Gemeinderat hat dem Kauf bereits im März 2024 zugestimmt.

Im Jahr 2000 hat der Gemeinderat eine Rathauserweiterung auf dem Grundstück, auf dem sich nun der Nordflügel und das Bürgerbüro befinden, beschlossen. Ein Neubau auf eigene Kosten wäre für die Stadt Lahr damals nur schwer finanzierbar gewesen. Um die Kosten so gering wie möglich zu halten und zugleich sicherzustellen, dass die Gebäude langfristig in städtisches Eigentum übergehen können, hat die Stadt mit der Surbeck Grundstücks- und Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG sowie mit der Wohnbau Stadt Lahr ein Finanzierungsmodell entwickelt, das nun mit dem Erwerb der strategisch wichtigen Immobilien endet.

Für das Grundstück besteht ein Erbbaurecht zwischen der Stadt Lahr und der Surbeck Grundstücks- und Vermögensbeteiligungsgesellschaft, die eigens für dieses Vorhaben gegründet wurde. Sie hat als Bauherr die Firma Eichner Bau beauftragt, die Gebäude als Generalunternehmer zu errichten und im Jahr 2002 mit der Wohnbau Stadt Lahr einen Leasingvertrag mit einer Laufzeit von 22,5 Jahren geschlossen. Die Wohnbau wiederum hat mit der Stadt Lahr einen Mietvertrag über die gleiche Laufzeit vereinbart. Mit diesem Modell war es möglich, bei der Landesbank Baden-Württemberg für das Vorhaben Kommunalkredit-Konditionen zu erhalten. Für die Stadt Lahr hatte es zudem den Vorteil, den Bau nicht selbst umsetzen zu müssen: Angenommen wurde, dass ein Investor die Maßnahme unabhängig von Haushaltsjahren in einem Zug ausführen und die Baukosten insgesamt günstiger gestalten könne als die Stadt selbst.

Leasing- und Mietvertrag enden nun zum 1. März 2025. Zum Vertragsende verfügte die Wohnbau über ein Ankaufsrecht, das an die Stadt Lahr abgetreten wurde. Mit dem Kauf endet zugleich das Erbbaurecht. Der festgeschriebene Kaufpreis inklusive Notariats- und Grundbuchkosten beträgt 512.000 Euro. Für die Stadt Lahr bedeutet dies, dass die bisherigen Mietkosten entfallen und der Ergebnishaushalt somit entlastet wird.

In den beiden Gebäuden sind derzeit das Bürgerbüro, das Standesamt, die Rentenstelle und die Wohnraumförderung sowie die Ausländerbehörde, die Zentrale Steuerung und das Stadtarchiv beheimatet. In ihrer Dimensionierung und Grundgestalt entsprechen sie dem Südflügel – womit einer Forderung, die das Landesdenkmalamt beim Abriss des alten Nordflügels 1968 erhoben hatte, Folge geleistet wurde.

(Presseinfo: Stadt Lahr, 10.01.2025)


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