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RegioTrends

Schwarzwald-Baar-Kreis - Villingen-Schwenningen

13. Jan 2025 - 16:09 Uhr

Stadt Villingen-Schwenningen: Betreten zugefrorener Gewässer verboten - Ausreichende Tragfähigkeit der Eisflächen ist nicht gewährleistet


Die Stadt Villingen-Schwenningen weist ausdrücklich darauf hin, dass es verboten ist, zugefrorene Gewässer zu betreten. Trotz der anhaltenden Minusgrade der vergangenen Tage ist eine ausreichende Tragfähigkeit der Eisflächen nicht gewährleistet. Es bestehen Einbruch- und Lebensgefahr.

Eislaufen ist gefahrlos möglich auf der Kunsteisbahn im Stadtbezirk Schwenningen während der regulären Öffnungszeiten. Diese sind von Montag bis Freitag 14 Uhr bis 16 Uhr sowie 19 Uhr bis 21 Uhr. Samstags, sonntags, feiertags und in den Schulferien von 15 Uhr bis 20 Uhr.

Die Stadt Villingen-Schwenningen bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.

(Presseinfo: Stadt Villingen-Schwenningen, 13.01.2025)


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