Die Wahlbenachrichtigungen für die vorgezogene Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, werden in den nächsten Tagen von der Deutschen Post an alle wahlberechtigten Offenburgerinnen und Offenburger verschickt. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen muss bis zum 2. Februar erfolgt sein. Wahlberechtigte, die bis zu dem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber davon ausgehen, im Wählerverzeichnis zu stehen, wenden sich bitte an das Wahlbüro.
Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten die Wahlberechtigten wichtige Informationen zur Teilnahme an der Wahl, insbesondere auch zu den Wahllokalen. Damit ist unter anderem möglich, am Wahltag in dem darin aufgeführten Wahllokal zu wählen: "Deshalb ist es wichtig, die Wahlbenachrichtigung sorgsam aufzubewahren und ins Wahllokal mitzubringen", betont Lauréanne Hoeltzel-Waldmann, die städtische Abteilungsleiterin Zentrale Dienste und Wahlen.
Die Wahlbenachrichtigung kann zudem zur Beantragung der Briefwahlunterlagen verwendet werden. Auch wenn die Beantragung der Briefwahl bereits jetzt erfolgen kann, ist etwas Geduld gefragt, bis die Briefwahlunterlagen dann tatsächlich vorliegen. Der Versand kann noch nicht erfolgen, worauf Hoeltzel-Waldmann hinweist. Grund hierfür sind gesetzliche Vorgaben, so dass die Stimmzettel für die Bundestagswahl am 23. Februar erst nach der Zulassung durch die Wahlausschüsse und der einzuhaltenden Beschwerdefrist Ende Januar in den Druck gehen können. Aufgrund dieser zeitlichen Vorgaben kann der Service der Briefwahlversendung und des Briefwahlschalters im Bürgerbüro nicht vor dem 10. Februar angeboten werden.
42 Urnenwahlbezirke:
Die Stadtverwaltung Offenburg bittet um Verständnis bei den Wahlberechtigten für diese zeitlichen Abläufe und empfiehlt: Wer nicht zwingend Briefwahl machen muss, sollte vor Ort ins Wahllokal gehen. Die Stadt Offenburg hat 42 Urnenwahlbezirke eingerichtet, so dass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann. Die Personen, die sich für die Briefwahl entscheiden, werden gebeten, den Antrag frühzeitig zu stellen und die Möglichkeit der schnellen und einfachen Variante der Beantragung durch das Abscannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung oder die Online-Beantragung zu wählen.
Auf diesem Wege können Verzögerungen in der Zustellung vermieden werden. Diese Antragsvarianten bieten zudem den Vorteil, dass der Abgleich mit den Daten der Wahlberechtigten bereits systemseitig erfolgen kann und somit eine schnellere Antragsbearbeitung durch das Wahlbüro möglich ist.
Weitere Informationen:
Die Stadt Offenburg bietet ausführliche Informationen rund um die Bundestagswahl 2025 auf der Homepage unter https://offenburg.link/Bundestagswahl. Unter der Rubrik Briefwahl https://offenburg.link/Briefwahl finden sich sämtliche Informationen sowie auch die Möglichkeit der unterschiedlichen Beantragungswege zur Briefwahl.
Für Fragen steht die Abteilung Zentrale Dienste und Wahlen unter Telefon 0781/82-2060 oder per E-Mail: wahlen@offenburg.de zur Verfügung.
(Presseinfo: Stadt Offenburg, 14.01.2025)
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Ortenaukreis - Offenburg
14. Jan 2025 - 14:27 UhrVersand der Wahlbenachrichtigungen für vorgezogene Bundestagswahl (23. Februar 2025) in Offenburg - Zustellung muss bis zum 2. Februar 2025 erfolgt sein
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