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Kreis Lörrach - Lörrach

3. Apr 2025 - 18:36 Uhr

Lärmaktionsplan 2024: Stadt Lörrach stellt Weichen für besseren Lärmschutz - Weitere Vorgehensweise wurde im Ausschuss für Umwelt und Technik vorgestellt


Die Stadt Lörrach setzt sich aktiv für den Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger vor Umgebungslärm ein. Im Zuge der vierten Runde der Lärmaktionsplanung, die auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des Bundesimmissionsschutzgesetzes umgesetzt wird, bereitet die Stadt die Ausschreibung für den neuen Lärmaktionsplan vor. Die weitere Vorgehensweise wurde im Ausschuss für Umwelt und Technik am heutigen Donnerstag (3. April 2025) vorgestellt.

Die Lärmaktionsplanung ist ein zentrales Instrument zur Reduzierung von Lärmbelastungen in Kommunen. Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans ergibt sich aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz, der die Kommunen dazu anhält, gezielte Maßnahmen gegen Umgebungslärm zu ergreifen. Der Lärmaktionsplan Baden-Württemberg 2024 schafft einen einheitlichen Rahmen für alle Kommunen und stellt die geforderte flächendeckende Lärmminderungsplanung sicher.

Mit der vierten Runde der Lärmaktionsplanung wird ein neues, EU-weit harmonisiertes Berechnungsverfahren eingeführt. Dadurch werden Lärmbelastungen präziser modelliert, was voraussichtlich zu einer höheren Anzahl ermittelter Lärmbetroffener führt. Auch die methodischen Änderungen bei der Datenerhebung erfordern eine umfassendere Betrachtung der Lärmquellen im Straßenverkehr.

Untersuchung betroffener Verkehrswege:
Im Rahmen der neuen Lärmaktionsplanung werden nicht nur die Hauptverkehrsadern wie die BAB A98, B 317, L 138 und L141 betrachtet, sondern auch zusätzliche sonstige überörtliche Straßenzüge, die nach Verkehrszählungen eine relevante Belastung mit über 8.200 Kfz pro 24 Stunden aufweisen. Hierzu zählen unter anderem die Bahnhofstraße, die Brombacher Straße und die Schwarzwaldstraße.
Lärmbelastungen von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht gelten als gesundheitskritisch, ab 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht besteht dringender Handlungsbedarf.

Maßnahmen zur Lärmreduzierung:
Zur Lärmminderung sind unterschiedliche Maßnahmen möglich, darunter Geschwindigkeitsreduzierungen, verbesserte Stadtplanung zur Minimierung von Lärmquellen, baulicher Lärmschutz wie Lärmschutzwände oder -fenster sowie Förderung leiserer Verkehrsmittel und eine gezielte Verkehrslenkung. Die letztendlich durchzuführende Maßnahme wird dann für den Einzelfall geprüft und festgesetzt.

Zusätzliche Untersuchungen zur A98:
Die Stadt Lörrach wird zudem zusätzliche Berechnungen zur isolierten Betrachtung der Lärmbelastung der A98 in Auftrag geben. Die Lärmschutzmaßnahmen an Autobahnen unterliegen eigenen Richtlinien und können nicht direkt aus den allgemeinen Berechnungen der Lärmaktionsplanung abgeleitet werden. Ziel ist es, durch eine Kooperation mit der Autobahn GmbH des Bundes geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung an der A98 zu prüfen.

Nächste Schritte und Zeitplan:
Die Stadt Lörrach wird ab Ende Mai 2025 eine Ausschreibung für die Erstellung des Lärmaktionsplans durchführen. Der Abschluss der Planungen wird voraussichtlich nach eineinhalb Jahre erfolgen. Die Bürgerschaft wird in diesen Prozess aktiv eingebunden. So ist ein Bürgerbeteiligungsverfahren geplant, um Rückmeldungen und Anregungen zu den vorgesehenen Maßnahmen aufzunehmen.

„Mit diesen Maßnahmen unternimmt die Stadt Lörrach einen wichtigen Schritt, um die Lärmbelastung nachhaltig zu reduzieren und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern“, erklärt Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić.

(Presseinfo: Stadt Lörrach, 03.04.2025)


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