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RegioTrends

Ortenaukreis - Lahr

7. Jan 2026 - 11:43 Uhr

Ab sofort: Stadt Lahr erweitert digitales Serviceangebot - Großteil der Dienstleistungen der Ausländerbehörde wird künftig zusätzlich online bereitgestellt


Die Stadt Lahr treibt die Digitalisierung ihrer Verwaltung weiter voran: Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger zahlreiche ausländerrechtliche Anliegen bequem online erledigen. Mit dem neuen digitalen Antragsdienst setzt die Stadt ein weiteres wichtiges Projekt im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) um.

Der Online-Dienst ermöglicht es, Unterlagen rund um die Beantragung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln sowie weitere aufenthaltsrechtliche Anliegen sicher und zeitsparend über die Website der Stadt Lahr von zu Hause aus einzureichen. Die Seite ist im Menü unter „Stadt + Verwaltung“ – „Bürgerservice“ – „Ausländerbehörde“ – „Elektronische Dienstleistungen der Ausländerbehörde“ zu finden.

Insgesamt stehen zunächst acht Antragsstrecken zur Beantragung von Aufenthaltstiteln zur Verfügung.
Konkret können Online-Anträge gestellt werden für:
- Aufenthaltstitel für Ausbildung
- Aufenthaltstitel für Erwerbstätigkeit
- Familiennachzug
- Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
- Niederlassungserlaubnis
- Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familienangehörigen (Freizügigkeitsberechtigte)
- Änderungen aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen

Die Antragsstrecken stehen in Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch und Arabisch zur Verfügung.

Auf eine persönliche Vorsprache kann künftig jedoch nicht vollständig verzichtet werden. Zur Bezahlung und Abholung der fertigen Aufenthaltstitel sowie insbesondere zur Abgabe der Fingerabdrücke zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnisse ist weiterhin ein persönliches Erscheinen in der Behörde erforderlich, da die Fingerabdrücke aus Datenschutzgründen nicht dauerhaft gespeichert werden dürfen.

Der Online-Dienst wurde im Rahmen der bundesweiten OZG-Umsetzung entwickelt und erfüllt höchste Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit. Der Zugang erfolgt über das Nutzerkonto Bund, das eine sichere Authentifizierung gewährleistet. Weitere ausländerrechtliche Online-Services sind in Vorbereitung.

Mit dem Service macht die Stadt Lahr einen großen Schritt hin zu einer noch moderneren und bürgerfreundlicheren Verwaltung. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren von mehr Flexibilität, gleichzeitig werden die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde dank effizienterer Prozesse und direktem Austausch entlastet und die Verfahren damit beschleunigt.

Der neue Service ist über www.lahr.de/elektronische-dienstleistungen-der-auslaenderbehoerde.244727.htm erreichbar. Weitere Informationen und Hilfe zur Nutzung finden Interessierte ebenfalls auf der städtischen Website.

(Presseinfo: Stadt Lahr, 07.01.2026)

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