Im Rahmen des Hauptausschusses am heutigen Dienstag (10. Februar 2026) stellt die Stadtverwaltung einen Sachstandsbericht zur Anschlussunterbringung vor. Die Beschlussvorlage bezieht sich auf die Aufnahmequote 2025 sowie die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Unterbringung von geflüchteten Menschen in Lörrach. Die Stadt Lörrach setzt damit ihre Verpflichtung zur kommunalen Anschlussunterbringung fort und informiert über die aktuelle Lage und die Ausblicke für 2026.
Anschlussunterbringung: Hintergrund und aktuelle Zahlen
Die Stadt Lörrach ist wie alle Kommunen in Baden-Württemberg gesetzlich dazu verpflichtet, geflüchtete Menschen im Rahmen des dreigliedrigen Aufnahmesystems in Anschlussunterbringungen aufzunehmen. Die Zuweisung erfolgt über die Landkreise, die jährlich die Quoten festlegen.
Die ursprüngliche Aufnahmequote für das Jahr 2025 lag bei 82 Personen, wurde jedoch im Laufe des Jahres nach unten korrigiert. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 138 Personen in Lörrach aufgenommen. Davon wurden 33 Personen ordnungsrechtlich durch die Stadtverwaltung untergebracht. 78 Personen fanden eigenständig privaten Wohnraum im Stadtgebiet und wurden dadurch Lörrach zugewiesen. Weitere 27 Personen waren zum Stichtag noch nicht angemeldet und werden auf die Aufnahmequote 2026 angerechnet.
Für das Jahr 2026 liegt die voraussichtliche Aufnahmequote bei 33 Personen.
Aktueller Bestand: Fünf zentrale städtische Unterkünfte
Zur Erfüllung der Pflichtaufgabe hat die Stadt in den vergangenen Jahren kontinuierlich Kapazitäten aufgebaut. Grundlage bilden aktuell fünf zentrale städtische Anschlussunterbringungen (AU): AU Gretherstraße, AU Bächlinweg, AU Neumatt-Brunnwasser, AU Röttler Straße und AU Wölblinstraße. Ergänzend wurden insbesondere in den Jahren 2022 und 2023 aufgrund des Kriegs in der Ukraine vermehrt dezentrale Wohnungen angemietet.
Insgesamt verfügen die städtischen Unterkünfte derzeit über rund 610 Plätze. Davon sind aktuell 528 belegt, 35 Plätze sind aufgrund spezieller Unterbringungsbedarfe (z. B. Familienkonstellationen oder besondere Schutzbedarfe) derzeit nicht vollständig auslastbar. Etwa 48 Plätze stehen kurzfristig zur Verfügung, von denen ein Teil als Reserve für Notfälle und kurzfristige Zuweisungen vorgehalten wird.
Zudem betreibt der Landkreis derzeit zwei Gemeinschaftsunterkünfte (GU), die ebenfalls zur Entlastung der kommunalen Kapazitäten beitragen: GU Hotel David und GU Brombach. Die Kapazitäten der Gemeinschaftsunterkünfte werden auf die Zuweisungsquote angerechnet.
Ausblick: Dynamische Lage und zukünftige Entwicklungen
Aufgrund rückläufiger Zugangszahlen wurden mehrere Projekte neu bewertet. Die Planung der Gemeinschaftsunterkunft Stetten-Süd wurde bereits im Mai 2025 gestoppt und bleibt mangels Eilbedürftigkeit weiterhin ausgesetzt. Auch der geplante Erweiterungsbau an der Anschlussunterbringung Neumatt-Brunnwasser bleibt pausiert.
Nicht weiterverfolgt wird die Sanierung des Alten Polizeireviers zur Schaffung einer Anschlussunterbringung in der Bahnhofstraße. Das Objekt soll im Laufe des Jahres 2026 an das Land Baden-Württemberg zurückgegeben werden.
Darüber hinaus plant die Stadt, dezentral angemietete Wohnungen teilweise zurückzugeben oder – wo möglich – bestehende Mietverhältnisse direkt zwischen untergebrachten Personen und Vermietenden zu überführen.
Die Stadt Lörrach beobachtet die Lage fortlaufend und steht in engem Austausch mit dem Landkreis. Auch wenn die aktuellen Zugangszahlen vergleichsweise niedrig sind, bleibt die Gesamtsituation aufgrund der weltpolitischen Lage dynamisch. Eine vorausschauende Steuerung der Unterbringungskapazitäten und eine flexible Anpassung an die Bedarfslage sind daher weiterhin erforderlich.
(Presseinfo: Stadt Lörrach, 10.02.2026)
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Kreis Lörrach - Lörrach
10. Feb 2026 - 23:22 UhrSachstandsbericht zur Anschlussunterbringung in Lörrach - Stadt präsentierte aktuelle Zahlen und Ausblick

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