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RegioTrends

Kreis Lörrach - Lörrach

24. Mar 2026 - 12:02 Uhr

Stadt Lörrach schafft klare Regeln für ergänzende Vergütungen - Bestehende Instrumente zu Personalgewinnung und -bindung sollen weiterhin transparent und einheitlich geregelt werden


Die Stadt Lörrach hat eine Dienstvereinbarung zu sogenannten außertariflichen Entgeltregelungen auf den Weg gebracht. Ziel ist es, bestehende Instrumente zur Personalgewinnung und -bindung weiterhin transparent und einheitlich zu regeln. Die Dienstvereinbarung ist die Fortführung von mittlerweile bewährten Mitteln der Mitarbeitendenbindung und -gewinnung in Zeiten des andauernden Fachkräftemangels. Die Verwaltung achtet dabei auf einen verantwortungsvollen Umgang mit den Haushaltsmitteln.

Die Vergütung von Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst erfolgt grundsätzlich nach den Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). Maßgeblich ist dabei die Bewertung der übertragenen Tätigkeit: Je nach Anforderung und Schwierigkeit einer Stelle wird diese einer bestimmten Entgeltgruppe zugeordnet.

Dieses System sorgt für eine einheitliche und nachvollziehbare Eingruppierung. Gleichzeitig zeigt sich in der Praxis, dass es bestimmte Aspekte nicht vollständig abbilden kann. Dazu zählen insbesondere der zunehmende Wettbewerb um Fachkräfte, besondere Belastungen einzelner Tätigkeiten oder die tatsächliche Verantwortung in Leitungsfunktionen.

„Das Tarifrecht gibt uns einen klaren Rahmen vor, den wir selbstverständlich einhalten. Gleichzeitig stoßen wir in der praktischen Anwendung an Grenzen, etwa bei der Gewinnung von Fachkräften oder bei der Abbildung besonderer Anforderungen einzelner Tätigkeiten“, erklärt Fachbereichsleiter Thomas Wache.

Die Stadt Lörrach verfolgt zusammen mit dem Personalrat daher bewusst den Ansatz, die tarifliche Eingruppierung unverändert zu lassen und notwendige Ergänzungen über klar definierte Zulagenregelungen vorzunehmen. Diese greifen dort, wo das Bewertungssystem an seine Grenzen stößt, und schaffen gleichzeitig Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Der Gemeinderat wird hierzu einbezogen, da es sich um ergänzende Vergütungsregelungen außerhalb des Tarifrechts handelt.

Die Dienstvereinbarung bündelt verschiedene Regelungen, die bereits in den vergangenen Jahren angewendet wurden – etwa zur Berücksichtigung von Berufserfahrung bei Neueinstellungen, zur Fortführung von Erfahrungszeiten bei internen Veränderungen sowie für Leitungsfunktionen oder Tätigkeiten mit besonderen Anforderungen.

Neue Leistungen werden mit der Vereinbarung nicht eingeführt. Die enthaltenen Instrumente entsprechen der bestehenden Verwaltungspraxis und sind in der Personalkostenplanung berücksichtigt.

Hintergrund ist auch eine bereits im Jahr 2024 beschlossene und bewusst befristete Dienstvereinbarung zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität. Die nun vorliegende Vereinbarung führt diese Ansätze fort und überführt sie in eine dauerhafte und systematisch aufgebaute Regelung.

Parallel arbeitet die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Personalrat an einer weiteren Dienstvereinbarung zu Arbeitgeber-Benefits, mit der zusätzliche freiwillige Leistungen gebündelt und weiterentwickelt werden sollen.

(Presseinfo: Stadt Lörrach, 24.03.2026)

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