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Kreis Lörrach - Lörrach

17. Jul 2014 - 18:32 Uhr

Kfz-Steuer: Zoll jetzt bundesweit zuständig

Symbolbild

Bildnachweis: BWZ
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Seit dem 1. Juli 2014 ist die Zollverwaltung bundesweit für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in diesen Angelegenheiten sind nun ausschließlich die Hauptzollämter und nicht mehr - wie bislang - die Finanzämter in den Bundesländern.

Steuerpflichtige, die bereits dem Finanzamt eine Ermächtigung zum
Lastschrifteinzug oder ein SEPA-Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erteilt haben, merken von der geänderten Zuständigkeit zunächst nichts. Diese, wie auch die von den Finanzämtern erteilten Steuerbescheide bleiben gültig. Gewährte Steuervergünstigungen bleiben bestehen. Zu beachten ist lediglich, dass künftig eine der Bundeskassen in Trier, Kiel, Halle (Saale) oder Weiden i. d. Oberpfalz fällige Beträge für die Kraftfahrzeugsteuer abbucht.

Wer die Kraftfahrzeugsteuer immer selbst überwiesen hat, sollte nun den neuen Zahlungsempfänger beachten. Hierzu versenden die zuständigen Hauptzollämter rechtzeitig vor dem nächsten Fälligkeitstermin jeweils Schreiben mit Informationen zur neuen Bankverbindung und den erforderlichen Angaben auf dem Überweisungsträger.

Mit der sukzessiven Übernahme der Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer von den Bundesländern in den letzten sechs Monaten sind die Daten von über 58 Millionen Kraftfahrzeugen in die neue Kfz-Steuer-Software des Zolls überführt worden. In einigen Fällen kann es deshalb umstellungsbedingt noch zu verlängerten Bearbeitungszeiten bei der Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer kommen.

Für Auskünfte hat die Zollverwaltung in Dresden eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet, die von Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr unter der Telefonnummer 0351 / 44 834 550 erreichbar ist. E-Mail-Anfragen können an info.kraftst@zoll.de gerichtet werden.
Informationen und Tipps zur Kfz-Steuer, zum Beispiel die örtlich für den Wohnort zuständigen Hauptzollämter, sind auf der Internetseite des Zolls unter www.zoll.de. eingestellt.

(Presseinfo: Hauptzollamt Lörrach, Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit, 17.07.2014)


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