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Gesamte Regio - Freiburg

18. Mar 2020 - 16:05 Uhr

Justiz reduziert Dienstbetrieb auf das zwingende erforderliche Maß - Staatsanwaltschaft Freiburg nur eingeschränkt erreichbar

Entsprechend den Empfehlungen des Ministerrats zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie reduziert die baden-württembergische Justiz ab sofort den Dienstbetrieb auf das zwingende erforderliche Maß. Seit dem 17. März und vorläufig bis zum 19. April 2020 wird deshalb auch die Staatsanwaltschaft Freiburg nur eingeschränkt erreichbar sein. Presseanfragen richten Sie ab sofort bitte ausschließlich per E-Mail an die Anschrift: pressestelle@stafreiburg.justiz.bwl.de.

(Info: Staatsanwaltschaft Freiburg)


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