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Kreis Emmendingen - Emmendingen-Kenzingen-Waldkirch

20. Dec 2021 - 19:22 Uhr

Freie Zeit zwischen den Jahren und bis Dreikönig fürs Impfen nutzen - Derzeit wenig Wartezeiten in den Kreisimpfstützpunkten Waldkirch, Kenzingen und Emmendingen


(us). Das Impfen und Boostern macht in der Weihnachtszeit und bis Dreikönig keine Pause. Alle drei Impfstützpunkte des Landkreises in Waldkirch, Kenzingen und Emmendingen sind auch zwischen den Jahren geöffnet, wenn viele Menschen frei haben und die Zeit fürs Impfen nutzen können.

Durch die dezentralen Standorte der Impfstützpunkte ist die nächste Möglichkeit für eine Impfung nicht weit. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, so dass auch ein spontaner Besuch möglich ist. Außerdem sind die Wartezeiten derzeit gering, oft gilt die Devise „Reinkommen – drankommen“.

Diese Woche sind alle Impfstützpunkte in Waldkirch (Stadthalle), Kenzingen (ehemaliger Aldi-Markt) und Emmendingen (Steinhalle) bis Donnerstag, 23. Dezember 2021 täglich von 15:00 bis 19:00 Uhr geöffnet.
An Heiligabend bietet Kenzingen von 10:00 bis 14:00 Uhr Impfungen an. An den beiden Weihnachtstagen ist geschlossen, aber danach geht’s an allen drei Standorten von Montag, 27. Dezember 2021 bis Donnerstag, 30. Dezember 2021 wieder von 15:00 bis 19:00 Uhr weiter.

Frisch geimpft oder geboostert das Jahr 2021 abschließen? Kenzingen macht’s am Silvestertag von 10:00 bis 14:00 Uhr möglich.
Am Neujahrstag und am Sonntag, 2. Januar 2021 ruht der Betrieb nochmals. Wer sich Impfen als guten Vorsatz für 2022 aufgehoben hat, kann es von Montag, 3. Januar bis Mittwoch, 5. Januar 2022 in allen drei Kreisimpfstützpunkten in Waldkirch, Kenzingen und Emmendingen von 15:00 bis 19:00 Uhr umsetzen.

Da der Landkreis auf die jeweilige Lage und Entwicklung passgenau reagieren will, werden die Öffnungszeiten ab 6. Januar 2021 erst Ende Dezember festgelegt.

An allen drei Standorten ist das Mindestalter für eine Impfung zwölf Jahre, für Boosterimpfungen gilt als Mindestalter 18 Jahre. Zwischen der zweiten Impfung und der Auffrischimpfung müssen mindestens fünf Monate liegen.


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