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Ortenaukreis - Offenburg

8. Mai 2021 - 09:14 Uhr

„Click & Meet“ ab Montag im Ortenaukreis wieder möglich - Sieben-Tage-Inzidenz seit fünf Werktagen unter 150

RT-Symbolbild
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Das Robert-Koch-Institut hat am 8. Mai einen 7-Tage Inzidenzwert (pro 100.000 Einwohner) von 95,8 für den Ortenaukreis festgestellt. Damit hat der Ortenaukreis den Schwellenwert von 150 an fünf Werktagen in Folge unterschritten. Nach der aktuell gültigen „Bundes-Notbremse“ kommt es damit im Einzelhandel zu Erleichterungen, die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung („Click & Meet“) ist ab Montag wieder erlaubt.

Der Ortenaukreis hat dazu heute seine Städte und Gemeinden informiert und eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlicht. Die Regelungen treten am übernächsten Tag der Bekanntmachung in Kraft und gelten damit ab Montag, 10. Mai.

Kriterien für die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung („Click-and-Meet) bei Inzidenz unter 150:

- Die Terminbuchung umfasst einen fest begrenzten Zeitraum.

- Kundinnen und Kunden müssen ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Alternativ hierzu kann auch eine vollständige Impfdokumentation (als geimpfte Personen gelten alle Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mittels Impfdokumentation vorweisen können) oder ein Nachweis einer bestätigten Infektion (Nachweis durch PCR-Test bestätigte Infektion, Person darf keiner darauf beruhenden Absonderungspflicht mehr unterliegen.Die nachgewiesene Infektion darf höchstens sechs Monate zurückliegen) vorgelegt werden.

- Kundinnen und Kunden müssen eine medizinische Maske tragen.
- Pro Kundin oder Kunde müssen 40 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen.
- Betreiberinnen und Betreiber eines Geschäfts müssen die Kontaktdaten und den Aufenthaltszeitraum der Kundinnen und Kunden erfassen.

Am 22. April hat der Deutsche Bundestag mit der Verabschiedung des 4. Bevölkerungsschutzgesetz die sogenannten „Bundes-Notbremse“ beschlossen. Damit gibt es nun bundesweit einheitliche Vorgaben, die sich an den 7-Tages-Inzidenzen von 100, 150 und 165 orientieren.
Mit der Bundes-Notbremse gelten für die maßgeblichen Inzidenzwerte als Datengrundlage die vom Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Zahlen


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