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Ortenaukreis - Mittelbaden

24. Sep 2024 - 20:15 Uhr

Fahrradkontrolltag des Polizeipräsidiums Offenburg - 560 Kontrollen - 160 Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Befahren von Gehwegen, falsche Nutzung von Radwegen, Mitnahme von Personen auf E-Scootern, Missachtung des Rotlichtes,...


Das Fahrrad gewinnt in den letzten Jahren als umweltfreundliches und kostengünstiges Fortbewegungsmittel mit Blick auf die Mobilitätswende zunehmend an Bedeutung. Erfreulicherweise sind die Verkehrsunfallzahlen im Zusammenhang mit Fahrrädern, im Bereich des Polizeipräsidiums Offenburg, seit 2022 rückläufi. Jedoch stieg die Anzahl an Verkehrsunfällen mit Beteiligung von "Pedelecs", im Zeitraum von Januar bis Juni 2024 (im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2023), um etwa 10 Prozent an.

Des Weiteren ist eine Zunahme bei Verkehrsunfällen mit Senioren zu verzeichnen. In Anbetracht der Entwicklung führten die Polizeireviere des Polizeipräsidiums Offenburg mit der Verkehrspolizeiinspektion und der deutsch-französischen Fahrradstaffel, am 23.09.2024 einen "Fahrradkontrolltag" durch. Ziel war es hierbei, im Rahmen stationärer und mobiler Kontrollen durch repressive und präventive Maßnahmen, die Verkehrsunfallzahlen und Unfallfolgen für Fahrrad- und Pedelecnutzende zu reduzieren.

Neben den Fahrradfahrenden wurden auch die Nutzerinnen und Nutzern von Elektrorollern kontrolliert und teilweise beanstandet. Insgesamt kontrollierten die 75 eingesetzten Beamten präsidiumsweit etwa 330 Fahrräder, 140 Pedelecs und 90 E-Scooter. Dabei wurden 160 Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt, welche in Verwarnungs- oder Bußgeldverfahren mündeten.

Neben der verbotenen Handynutzung bezogen sich die Ordnungswidrigkeiten vor allem auf das widerrechtliche Befahren von Gehwegen, die falsche Nutzung von Radwegen, die Mitnahme von Personen auf E-Scootern, die Missachtung des Rotlichtes oder auch kleinere Mängel am Fahrrad.

Sechs Verkehrsteilnehmer erhielten Anzeigen wegen einer Verkehrsstraftat. Darunter fallen das Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz.


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160 Ordnungswidrigketie wie z.B. Befahren von Gehwegen, falsche Nutzung von Radwegen, Mitnahme von Personen auf E-Scootern, Missachtung des Rotlichtes,...



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