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Kreis Emmendingen - Waldkirch

3. Jun 2025 - 12:39 Uhr

Landratsamt Emmendingen: Nächtliches Halteverbot für Wohnmobile im Bereich des Kandelgipfels angeordnet - Hintergrund ist unter anderem Ruhestörung in europarechtlich geschütztem Vogelschutzgebiet

Landratsamt Emmendingen: Nächtliches Halteverbot für Wohnmobile im Bereich des Kandelgipfels angeordnet.
Die Zahl der Übernachtungen in Wohnmobilen auf den Parkplätzen auf dem Kandel hat seit der Corona-Pandemie drastisch zugenommen.

Foto: Landratsamt Emmendingen
Landratsamt Emmendingen: Nächtliches Halteverbot für Wohnmobile im Bereich des Kandelgipfels angeordnet.
Die Zahl der Übernachtungen in Wohnmobilen auf den Parkplätzen auf dem Kandel hat seit der Corona-Pandemie drastisch zugenommen.

Foto: Landratsamt Emmendingen

Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Waldkirch hat auf Vorschlag des Umweltamts des Landratsamts Emmendingen ein nächtliches Halteverbot für Wohnmobile im Bereich des Kandelgipfels angeordnet. Hintergrund ist unter anderem die nächtliche Ruhestörung in einem europarechtlich geschützten Vogelschutzgebiet.

Die Zahl der Übernachtungen in Wohnmobilen auf den Parkplätzen auf dem Kandel hat seit der Corona-Pandemie drastisch zugenommen. In manchen Nächten wurden von dem dort tätigen Ranger der Naturschutzverwaltung bis zu 50 Wohnmobile auf den Parkplätzen festgestellt. Ein Volumen, das sich immer mehr an die Nutzung der Parkplätze am Tag annähert. Während vor der Corona-Pandemie die Nächte auf dem Kandel für die Tierwelt überwiegend ruhig waren und für diese eine Ruhe- und Erholungsphase darstellten, kommen nun auch in der Dämmerung und in der Nacht empfindliche Störungen hinzu. Dies bedeutet auch, dass gerade in der Brut- und Aufzuchtzeit die Ruhephasen für die Nahrungsaufnahme und für die Aufzucht der Jungvögel durch die Anwesenheit von Menschen erheblich beeinträchtigt werden. Von vielen Personen wird die Störung, die allein von der menschlichen Anwesenheit ausgeht, deutlich unterschätzt.

Zudem sind neben der Tierwelt auch die Grünlandflächen des Kandels in ihrer Gänze botanisch äußerst hochwertig. Diese werden gerade in den parkplatznahen Bereichen trotz Verbots durch Betreten, Sitzen und Hinlegen beeinträchtigt. Auch wenn die Störungen der besonderen Pflanzen- und Tierwelt nicht nur von Campern, sondern auch von anderen Kandelbesuchern ausgeht, besteht tagsüber zumindest die Möglichkeit, solchen Störungen zum Beispiel durch die Arbeit des Rangers der Naturschutzverwaltung gegenzusteuern. Nachts ist das nicht möglich.

Da es sich beim Kandel um ein europarechtlich geschütztes Vogelschutzgebiet mit der Qualität eines Naturschutzgebiets handelt, hatte die Naturschutzverwaltung bei der für die Regelung des Verkehrs auf dem Kandelgipfel zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Stadt Waldkirch daher angeregt, die Einschränkung beziehungsweise Unterbindung von Übernachtungen von Campern auf den öffentlichen Parkplätzen zu prüfen, um der Natur etwas mehr Nachtruhe zu ermöglichen. Die betroffenen Arten haben nur noch sehr wenige geeignete Lebensräume, weshalb ein Ausweichen für sie nicht möglich ist. Werden diese letzten verbliebenen Lebensräume nicht geschützt, ist die Konsequenz, dass diese Arten verschwinden.

Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Waldkirch hat die Anregung der Naturschutzverwaltung aufgenommen und die Straßenmeisterei Waldkirch des Landratsamts Emmendingen angewiesen, an vier Bereichen am Kandel Beschilderungen aufzustellen, die Wohnmobilen ein Parken in der Zeit von 18 bis 8 Uhr untersagt. Dies wird nach Lieferung der Schilder, die bereits bestellt wurden, in den kommenden Wochen von der Straßenmeisterei Waldkirch durchgeführt werden.

(Presseinfo: Landratsamt Emmendingen, 03.06.2025)


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