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11. Feb 2026 - 16:28 Uhr

Schweizer Landnahme: BLHV fordert Politik zu konsequentem Handeln auf - Politische Akteure zu Maßnahmen gegen strukturelle Ungleichbehandlung deutscher Landwirte in Hochrheingebiet in offenem Brief aufgerufen


Der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) setzt sich in einem offenen Brief an zahlreiche politische Akteure aus der EU, dem Bund und dem Land Baden-Württemberg dafür ein, dass unverzüglich Maßnahmen gegen die strukturelle Ungleichbehandlung deutscher Landwirte im Hochrheingebiet eingeleitet werden.

„Es kann nicht sein, dass Schweizer Betriebe von Zollfreiheit profitieren und zugleich EU‑Beihilfen erhalten, ohne denselben Kontrollen zu unterliegen wie deutsche Höfe. Wenn europäisches Geld ausgezahlt wird, müssen auch europäische Regeln gelten, ohne Ausnahme. Wir erwarten hier insbesondere Unterstützung vom Land Baden-Württemberg", so BLHV-Präsident Bernhard Bolkart.

Die seit Jahren bestehende Schweizer Bewirtschaftung deutscher Flächen im Hochrhein‑Grenzstreifen führe zu einer systematischen Schieflage, so der BLHV-Präsident. Schweizer Landwirte können auf deutschen Flächen EU‑Beihilfen erhalten, ohne dass die Kontrollstandards der EU auf ihren außer­europäischen Hofstellen vollständig durchgesetzt werden können. Gleichzeitig treiben die Schweizer Landwirte, die es sich aufgrund der höheren Markterlöse in der Schweiz leisten können, die Kauf- und Pachtpreise für den Boden auf deutscher Seite deutlich nach oben und schränken die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Betriebe massiv ein.

Der BLHV fordert deshalb eine sofortige Nachschärfung des EU‑Kontroll- und Auszahlungsregimes und nennt konkrete Ansatzpunkte. “Eine Nachschärfung kann zum Beispiel in der Weise geschehen, dass Betriebe mit Sitz im Nicht‑EU‑Ausland EU‑Beihilfen nur dann beziehen dürfen, wenn sie eine kontrollfähige Hofstelle innerhalb der EU unterhalten”, heißt es im offenen Brief. Außerdem sollen die zuständigen Ebenen bei den Verhandlungen über neue Wirtschaftsabkommen mit der Schweiz dafür sorgen, dass alle landwirtschaftlichen Erzeuger, auch die deutschen, ihre Produkte aus dem deutschen Grenzstreifen zollfrei in die Schweiz liefern dürfen.

(Presseinfo: Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband e.V., 11.02.2026)

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