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Kreis Emmendingen - Emmendingen

25. Apr 2013 - 16:24 Uhr

Marcel Schwehr und Peter Weiß: Verbesserter Lärmschutz für Rheintalbahn bereits beschlossene Sache

„Für den Bau des 3. und 4. Gleises der Rheintalbahn ist vereinbart, dass der Schienenbonus nicht mehr zur Anwendung kommt und damit ein besserer Lärmschutz möglich wird“, erklären Bundestagsabgeordneter Peter Weiß und Landtagsabgeordneter Marcel Schwehr in einer gemeinsamen Pressemitteilung. „Die Einigung des Vermittlungsausschusses auf den generellen Wegfall des Schienenbonus für neue Vorhaben ab 1. Januar 2015 ist daher für den Bau des 3. und 4. Gleises der Rheintalbahn unerheblich.“
Der Vermittlungsausschuss hat nur bestätigt, was der Beschluss des Deutschen Bundestages bereits vorgesehen hat, nämlich dass von der Anwendung des Schienenbonus vor dem für alle neuen Vorhaben geltenden Zeitpunkt schon abgesehen werden kann, wenn die Übernahme der damit verbundenen Mehrkosten geregelt ist. Von dieser Möglichkeit wird an der Rheintalbahn Gebrauch gemacht.
Für die Güterumfahrung Freiburg und die Streckenführung im Markgräfler Land hat der Bundestag bereits am 17. Januar dieses Jahres beschlossen, den Schienenbonus beim Bau des 3. und 4. Gleises der Rheintalbahn nicht anzuwenden. Für die Planungsabschnitte zwischen Riegel a. K. und Offenburg muss und wird dasselbe gelten. Das Bundesverkehrsministerium hat Peter Weiß erst vor kurzem auf nochmalige Nachfrage bestätigt, dass der Schienenbonus auch in den Planungsabschnitten nördlich von Riegel nicht zur Anwendung kommt.
Zwischen Bund und Land besteht eine Vereinbarung, die mit dem verbesserten Lärmschutz verbundenen Mehrkosten jeweils zur Hälfte zu tragen. Das Land Baden-Württemberg muss nun zu dieser Zusage stehen. „Die Zusatzkosten für den durch Nichtanwendung des Schienenbonus verbesserten Lärmschutz an der Rheintalbahn müssen nun Bund und Land wie vereinbart gemeinsam tragen“, betonen Marcel Schwehr und Peter Weiß.

(Presseinfo: Holger Nickel, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Büro Peter Weiß MdB, 25.04.2013)


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