Städte und Gemeinden können ab 2014 mit eigenen Satzungen verhindern, dass Wohnungen zu lukrativen Ladenflächen, Büros oder Ferienwohnungen umgewandelt werden. Dies hat der Landtag mit den Stimmen von SPD und Grünen beschlossen, berichtet die Landtagsabgeordnete Gabi Rolland (SPD). „Kommunen, in denen Wohnungen knapp und teuer sind, erhalten wieder ein Instrument an die Hand, um der sogenannten Zweckentfremdung von Wohnraum zu begegnen. Damit reagieren wir auf zahlreiche Forderungen aus den baden-württembergischen Kommunen“, so Rolland.
„Die Stadt Freiburg hat nun das Recht, Satzungen gegen eine Umnutzung von Wohnungen in Verkaufs- oder Büroflächen zu erlassen“, erklärte Gabi Rolland am Rande des Plenums in Stuttgart. Auch die Vorsitzende der SPD-Gemeinderatsfraktion, Renate Buchen, begrüßt die Entscheidung des Landtags. „Das Zweckentfremdungsverbot ist ein wesentlicher Baustein in einem ganzen Maßnahmenpaket, um Wohnraum zu erhalten", so Renate Buchen.
Auch gegen den spekulativen Leerstand von Wohnraum erhalten Städte ein Mittel in die Hand: Wenn Wohnungen länger als ein halbes Jahr leer stehen, kann ebenfalls eine Zweckentfremdung vorliegen. Denn oft werden Altbauwohnungen nicht mehr vermietet, um das leerstehende Haus besonders teuer zu renovieren. Diese Vorgehensweise wird als Luxussanierung bezeichnet und führe oft zur Verdrängung von Mietern aus den Innenstädten, weiß Rolland aus zahlreichen Kontakten aus der Wohnungswirtschaft.
Haben Kommunen ein solches Zweckentfremdungsverbot erlassen, müssen sich Eigentümer Nutzungsänderungen von Wohnraum genehmigen lassen. Eine solche Genehmigung sei zum Beispiel möglich, wenn der Eigentümer Ersatzwohnraum an anderer Stelle schaffe oder eine Ausgleichszahlung, die für Wohnungsinvestitionen genutzt werde, leiste.
„Das Zweckentfremdungsverbot sei keine neue Erfindung“, weiß Rolland sondern ein bewährtes Instrument, das die ehemalige CDU/FDP-Landesregierung im Jahr 2006 ohne Not und gegen den Rat zahlreicher Fachleute aus der Hand gegeben hatte“. Einen wesentlichen Unterschied gebe es jedoch: Früher legte die Landesregierung in einer Verordnung fest, wo das Zweckentfremdungsverbot gelten soll. „Nach neuem Recht können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie dieses wohnungspolitische Instrument nutzen wollen. Die Städte wissen am besten, wie es auf ihren Wohnungsmärkten aussieht,“ so die Abgeordnete.
Das Gesetz gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum sei ein Teil der Politik des Landes gegen den Wohnungsmangel in den Städten, unter dem mittlerweile vor allem Familien, auch mit mittleren oder gehobenen Einkommen, leiden. Auch 2014 werde die grün-rote Landesregierung den sozialen Mietwohnungsbau mit günstigen Konditionen fördern, kündigte Rolland an.
(Presseinfo: Andreas Epping, Bürgerbüro der SPD-Landtagsabgeordneten Gabi Rolland, 18.12.2013)
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Stadtkreis Freiburg - Freiburg
18. Dec 2013 - 20:22 UhrZweckentfremdungsverbot - damit aus Wohnungen keine Büros werden
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