„Der Bundestag hat für 2019 so viele konkrete Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht wie selten zuvor“, freut sich Bundestagsabgeordneter Peter Weiß. „Vor allem die Entlastung beim Arbeitslosen- und Krankenkassenbeitrag und die Erhöhungen bei der Rente bringen mehr Geld ins Portemonnaie.“ Die meisten Regelungen treten direkt zum 1. Januar 2019 in Kraft, einige aber auch erst zur Jahreshälfte.
Mit der Senkung des Arbeitslosenbeitrags zum 1. Januar 2019 bleibt mehr Brutto vom Netto. „Anstatt wie im Koalitionsvertrag vorgesehen wird der Beitrag nicht nur um 0,3, sondern sogar um 0,5 Prozentpunkte gesenkt und erreicht so einen historischen Tiefstand von 2,5 Prozent“, so Weiß.
Auch bei den Beiträgen zur Krankenversicherung gibt es Entlastungen. So zahlen die Arbeitgeber ab Jahresbeginn wieder die Hälfte des Krankenkassenbeitrags und finanzieren auch die von den Mitgliedern bisher allein zu zahlenden Zusatzbeiträge zu gleichen Teilen mit. 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen werden dadurch mit etwa 6,8 Milliarden Euro jährlich entlastet.
Steigen wird 2019 auch der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro. Zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und im Folgejahr dann auf 9,35 Euro.
Die Mütterrente wird deutlich ausgeweitet. „Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden mit einem halben Entgeltpunkt noch einmal stärker angerechnet. Das bedeutet eine Erhöhung pro Kind und Monat um etwa 16 Euro.
Vom 1. Juli 2019 an bekommen Familien zudem 10 Euro mehr Kindergeld. Für das erste und zweite Kind gibt es dann 204 Euro, für das dritte 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro pro Monat.
Auch der Kinderfreibetrag wird 2019 und 2020 um je 192 Euro angehoben und der Grundfreibetrag, auf den keine Einkommenssteuer zu bezahlen ist, wird von derzeit 9.000 Euro auf 9.168 Euro in 2019 und 9408 Euro in 2020 erhöht. Bei einem Familieneinkommen von 60.000 Euro macht dies rund 250 Euro weniger Steuern.
„Weitere Verbesserungen konnten wir in der Pflege durchsetzen“, erläutert Weiß. Um dem Personalmangels in der Pflege abzuhelfen, werden 13.000 zusätzliche Stellen in der Altenpflege geschaffen. In Kliniken sollen die Krankenkassen jede aufgestockte Stelle komplett bezahlen. Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen sollen Taxifahrten zum Arzt künftig einfacher werden. Und Angehörige, die zur Kur gehen wollen, sollen ein pflegebedürftiges Familienmitglied parallel in derselben Reha-Einrichtung betreuen lassen können.
Allerdings muss der Beitragssatz in der Pflege für diese neuen Leistungen um einen halben Prozentpunkt aufgestockt werden und liegt ab Januar 2019 jetzt bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Davon tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte.
Und last but not least gibt das neue Steuergesetz längere Fristen für die Steuererklärung. Wer seine Erklärung für 2018 selbst macht, hat dafür Zeit bis 31. Juli 2019. Beim Steuerberater läuft die Frist sogar bis zum 29. Februar 2020. Auch müssen keine Belege mehr eingereicht werden, sondern können bei Bedarf vom Fiskus angefordert werden.
„Alles im allen kann man sagen – 2019 bringt mehr Geld für so gut wie alle“, so Peter Weiß.
(Medieninfo: Büro Peter Weiß, 27.12.2018)
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27. Dec 2018 - 12:08 UhrDas ändert sich in 2019: Bundestagsabgeordneter Peter Weiß: „Alles im allen kann man sagen – 2019 bringt mehr Geld für so gut wie alle“
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